Glossar
KFZ von A bis Z.
EVB, HSN, ZB I — keine Lust mehr auf Abkürzungs-Salat? Hier alle wichtigen Begriffe rund um Zulassung, TÜV und Versicherung — kurz erklärt.
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A5 Begriffe
- ABEAllgemeine Betriebserlaubnis
- Bestätigung des KBA, dass ein Fahrzeugtyp oder ein Anbauteil zulassungsfähig ist. Liegt eine ABE vor, ist keine Einzelabnahme nötig — das Teil darf einfach verbaut werden, sofern die ABE eingehalten wird.
- Anhängelast
- Maximal zulässiges Gewicht eines Anhängers, das ein Zugfahrzeug ziehen darf. Aufgeteilt in gebremste und ungebremste Anhängelast. Wert steht in Feld O.1 / O.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- AUAbgasuntersuchung
- Pflichtprüfung der Abgaswerte eines Fahrzeugs. Wird zusammen mit der HU durchgeführt und ist Teil der TÜV-Prüfung. Ohne bestandene AU keine HU-Plakette.
- Ausfuhrkennzeichen
- Auch Zollkennzeichen genannt. Ermöglicht, ein Fahrzeug in Deutschland und im Ausland zu fahren, wenn es exportiert wird. Gültig 15 Tage bis 12 Monate. Wird oft beim Import/Export gebraucht.
- Außerbetriebsetzung
- Offizieller Begriff für „Abmeldung“. Das Fahrzeug wird aus dem Verkehr genommen, die Versicherungspflicht endet. Wer das Fahrzeug nicht endgültig verkauft, kann es später wieder anmelden.
C1 Begriff
- COC-PapiereCertificate of Conformity
- EU-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers. Belegt, dass ein Fahrzeug der EU-Typgenehmigung entspricht. Ersetzt bei EU-Importen die Einzelabnahme nach §21 StVZO.
D1 Begriff
- DEKRA
- Eine der großen Prüforganisationen in Deutschland (neben TÜV, KÜS, GTÜ). Führt HU, AU und Begutachtungen durch. Plakette ist gleichwertig zur TÜV-Plakette.
E4 Begriffe
- E-Kennzeichen
- Kennzeichen mit zusätzlichem „E“ am Ende für rein elektrische Fahrzeuge und qualifizierte Hybride. Bringt Vorteile wie kostenloses Parken (je nach Stadt) und Nutzung von Busspuren.
- Einzelabnahme§ 21 StVZO
- Einzelne Prüfung eines Fahrzeugs durch eine Prüforganisation, wenn keine ABE oder COC-Papiere vorliegen. Häufig bei Drittland-Importen, Eigenbauten oder umfangreichen Umbauten.
- Erstzulassung
- Datum, an dem ein Fahrzeug erstmals in den Verkehr gebracht wurde. Steht in Feld B der Zulassungsbescheinigung Teil I. Wichtig für KFZ-Steuer, Wertermittlung und HU-Intervalle.
- EVBElektronische Versicherungsbestätigung
- 7-stellige Nummer der KFZ-Versicherung, die elektronisch vorliegen muss, damit die Zulassungsstelle das Fahrzeug zulassen kann. Wird direkt vom Versicherer ausgestellt.
F4 Begriffe
- FahrzeugbriefZulassungsbescheinigung Teil II / ZB II
- Eigentumsnachweis für das Fahrzeug. Bleibt zu Hause, wird nur bei Verkauf, Halterwechsel oder An-/Abmeldung gebraucht. Heißt seit 2005 offiziell Zulassungsbescheinigung Teil II.
- FahrzeugscheinZulassungsbescheinigung Teil I / ZB I
- Dokument, das im Fahrzeug mitzuführen ist. Enthält alle technischen Daten und den Halter. Heißt seit 2005 offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I.
- FeinstaubplaketteUmweltplakette
- Runde Plakette in Rot, Gelb oder Grün auf der Windschutzscheibe. Zeigt die Emissionsklasse an und ist Pflicht für die Einfahrt in viele Umweltzonen — meist nur grüne Plakette erlaubt.
- FINFahrzeug-Identifikationsnummer
- Eindeutige 17-stellige Nummer eines Fahrzeugs, international auch VIN genannt. Eingestanzt in die Karosserie und auf den Papieren vermerkt. Quasi die Seriennummer des Autos.
G1 Begriff
- Grünes Kennzeichen
- Steuerbefreite Fahrzeuge wie land- und forstwirtschaftliche Maschinen, Anhänger für Sportzwecke oder Krankenwagen. Erkennbar an grünen statt schwarzen Zeichen auf weißem Grund.
H5 Begriffe
- Halterhaftung
- Der Halter eines Fahrzeugs haftet für bestimmte Verstöße (z. B. Parkverstöße), auch wenn er nicht selbst gefahren ist. Lässt sich nicht einfach durch „bin nicht gefahren“ abwenden.
- Halterwechsel
- Übertragung der Haltereigenschaft auf eine andere Person — z. B. nach einem Verkauf. Erfolgt durch Ummeldung an der Zulassungsstelle. Versicherung muss vom neuen Halter sichergestellt sein.
- HSN / TSNHerstellerschlüsselnummer / Typschlüsselnummer
- Vierstellige (HSN) und dreistellige (TSN) Codes, die Hersteller und Typ eines Fahrzeugs eindeutig benennen. Stehen in Feldern 2.1 und 2.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- HUHauptuntersuchung
- Pflichtprüfung des technischen Zustands eines Fahrzeugs. Pkw alle 2 Jahre, beim Neuwagen erstmals nach 3 Jahren. Wird umgangssprachlich „TÜV“ genannt. Ergebnis: HU-Plakette aufs Kennzeichen.
- Hubraum
- Gesamtvolumen aller Zylinder eines Verbrennungsmotors, gemessen in cm³. Maßgeblich für die KFZ-Steuer bei Benzin- und Dieselmotoren. Steht in Feld P.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
I1 Begriff
- i-KFZInternetbasierte Fahrzeugzulassung
- Komplett digitale Zulassung über das KFZ-Portal des KBA. Möglich für Neuzulassung, Ummeldung und Abmeldung von Privatpersonen, sofern Fahrzeug und Halter alle technischen Voraussetzungen erfüllen.
K6 Begriffe
- KBAKraftfahrt-Bundesamt
- Bundesbehörde mit Sitz in Flensburg. Führt das Fahrzeugregister, vergibt Typgenehmigungen und betreibt das Fahreignungsregister („Punkte in Flensburg“).
- KFZ-Haftpflicht
- Pflichtversicherung für jedes zugelassene Fahrzeug. Übernimmt Schäden, die andere durch das eigene Fahrzeug erleiden. Ohne Haftpflicht keine Zulassung — Nachweis erfolgt per EVB-Nummer.
- KFZ-Steuer
- Jährliche Steuer auf das Halten eines Fahrzeugs. Berechnung abhängig von Hubraum, Schadstoffklasse und CO₂-Emissionen. Wird per SEPA-Lastschriftmandat vom Hauptzollamt eingezogen.
- Kurzzeitkennzeichen
- Gelb-rotes Kennzeichen, gültig maximal 5 Tage. Für Überführungen, Probefahrten oder Werkstattbesuche von nicht zugelassenen Fahrzeugen. Versicherung ist enthalten.
- KÜSKraftfahrzeug-Überwachungsorganisation
- Bundesweit tätige Prüforganisation, die HU und AU durchführt. Wie TÜV und DEKRA staatlich anerkannt und gleichwertig.
- KVR MünchenKreisverwaltungsreferat München
- Zuständige Behörde für Zulassungen, Führerscheine und Bürgerangelegenheiten in München. Mehrere Standorte, oft lange Wartezeiten — ein Grund, einen Zulassungsdienst zu nutzen.
R2 Begriffe
- Regionalklasse
- Statistischer Wert für die Häufigkeit von Schäden im jeweiligen Zulassungsbezirk. Beeinflusst die Beitragshöhe der KFZ-Haftpflicht. München z. B. hat in der Regel höhere Regionalklassen als ländliche Bezirke.
- Rote Kennzeichen
- Dauer-Kennzeichen für KFZ-Händler und -Betriebe (06er-Nummer) oder Oldtimer (07er-Nummer). Erlaubt Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten ohne Einzelzulassung.
S4 Begriffe
- Saisonkennzeichen
- Kennzeichen mit eingeprägtem Gültigkeitszeitraum (z. B. „04–10“ für April bis Oktober). Außerhalb dieses Zeitraums ist das Fahrzeug nicht zugelassen — KFZ-Steuer und Versicherung fallen entsprechend nur anteilig an.
- SchadstoffklasseEuro 1 – 6
- EU-Norm für Abgaswerte. Aktuell gilt für Neufahrzeuge Euro 6d. Maßgeblich für Umweltplakette, KFZ-Steuer und Einfahrtberechtigung in Umweltzonen.
- SF-KlasseSchadenfreiheitsklasse
- Einstufung in der KFZ-Versicherung nach schadenfreien Jahren. Je höher die SF-Klasse, desto niedriger der Beitrag. Wird bei Versichererwechsel mitgenommen.
- Stützlast
- Senkrechte Last, die auf der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs liegt. Wert steht im Schein, üblicherweise 50–100 kg. Wichtig vor allem bei Wohnwagen und Fahrradträgern.
T2 Begriffe
- TÜVTechnischer Überwachungsverein
- Sammelbegriff für mehrere regionale Prüfvereine (TÜV Süd, Nord, Rheinland …). Umgangssprachlich Synonym für die HU. Plakette gleichwertig zu DEKRA, KÜS und GTÜ.
- Typklasse
- Einstufung eines Fahrzeugmodells nach Schadenstatistik. Beeinflusst die Beitragshöhe der KFZ-Versicherung. Aktualisierung jährlich durch den GDV.
U1 Begriff
- Ummeldung
- Änderung von Halter, Wohnsitz oder Kennzeichen an einer Zulassungsstelle. Pflicht bei Umzug oder Verkauf. Erforderlich sind in der Regel ZB I, ZB II, EVB und Personalausweis.
V1 Begriff
- Vollmacht
- Schriftliche Erlaubnis, dass eine andere Person stellvertretend Behördengänge wie Zulassung oder Abmeldung erledigen darf. Muss unterschrieben sein und die Daten beider Parteien enthalten.
W3 Begriffe
- Wiederzulassung
- Erneutes Anmelden eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs. Möglich auf den ursprünglichen Halter oder einen neuen. Bei längerer Standzeit kann eine erneute HU notwendig sein.
- WLTPWorldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure
- Verfahren zur Messung von Verbrauch und Emissionen. Seit 2017 verbindlich und realitätsnäher als der frühere NEFZ. Werte sind Grundlage für CO₂-basierte KFZ-Steuer.
- Wunschkennzeichen
- Selbst gewählte Buchstaben-Zahlen-Kombination auf dem Kennzeichen — sofern noch frei. Reservierung in München vorab online möglich. Kostet eine kleine Reservierungsgebühr.
Z2 Begriffe
- Zulassungsbezirk
- Geografisch zuständiger Bezirk einer Zulassungsstelle. Bestimmt das Unterscheidungszeichen am Kennzeichen (z. B. „M“ für München) und beeinflusst die Regionalklasse der Versicherung.
- Zulassungsstelle
- Behörde, die Fahrzeuge an-, ab- oder umschreibt. In München das KVR. Wer Wartezeit sparen will, beauftragt einen Zulassungsdienst, der die Vorgänge übernimmt.
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