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Glossar

KFZ von A bis Z.

EVB, HSN, ZB I — keine Lust mehr auf Abkürzungs-Salat? Hier alle wichtigen Begriffe rund um Zulassung, TÜV und Versicherung — kurz erklärt.

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A5 Begriffe
ABEAllgemeine Betriebserlaubnis
Bestätigung des KBA, dass ein Fahrzeugtyp oder ein Anbauteil zulassungsfähig ist. Liegt eine ABE vor, ist keine Einzelabnahme nötig — das Teil darf einfach verbaut werden, sofern die ABE eingehalten wird.
Anhängelast
Maximal zulässiges Gewicht eines Anhängers, das ein Zugfahrzeug ziehen darf. Aufgeteilt in gebremste und ungebremste Anhängelast. Wert steht in Feld O.1 / O.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
AUAbgasuntersuchung
Pflichtprüfung der Abgaswerte eines Fahrzeugs. Wird zusammen mit der HU durchgeführt und ist Teil der TÜV-Prüfung. Ohne bestandene AU keine HU-Plakette.
Ausfuhrkennzeichen
Auch Zollkennzeichen genannt. Ermöglicht, ein Fahrzeug in Deutschland und im Ausland zu fahren, wenn es exportiert wird. Gültig 15 Tage bis 12 Monate. Wird oft beim Import/Export gebraucht.
Außerbetriebsetzung
Offizieller Begriff für „Abmeldung“. Das Fahrzeug wird aus dem Verkehr genommen, die Versicherungspflicht endet. Wer das Fahrzeug nicht endgültig verkauft, kann es später wieder anmelden.
C1 Begriff
COC-PapiereCertificate of Conformity
EU-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers. Belegt, dass ein Fahrzeug der EU-Typgenehmigung entspricht. Ersetzt bei EU-Importen die Einzelabnahme nach §21 StVZO.
D1 Begriff
DEKRA
Eine der großen Prüforganisationen in Deutschland (neben TÜV, KÜS, GTÜ). Führt HU, AU und Begutachtungen durch. Plakette ist gleichwertig zur TÜV-Plakette.
E4 Begriffe
E-Kennzeichen
Kennzeichen mit zusätzlichem „E“ am Ende für rein elektrische Fahrzeuge und qualifizierte Hybride. Bringt Vorteile wie kostenloses Parken (je nach Stadt) und Nutzung von Busspuren.
Einzelabnahme§ 21 StVZO
Einzelne Prüfung eines Fahrzeugs durch eine Prüforganisation, wenn keine ABE oder COC-Papiere vorliegen. Häufig bei Drittland-Importen, Eigenbauten oder umfangreichen Umbauten.
Erstzulassung
Datum, an dem ein Fahrzeug erstmals in den Verkehr gebracht wurde. Steht in Feld B der Zulassungsbescheinigung Teil I. Wichtig für KFZ-Steuer, Wertermittlung und HU-Intervalle.
EVBElektronische Versicherungsbestätigung
7-stellige Nummer der KFZ-Versicherung, die elektronisch vorliegen muss, damit die Zulassungsstelle das Fahrzeug zulassen kann. Wird direkt vom Versicherer ausgestellt.
F4 Begriffe
FahrzeugbriefZulassungsbescheinigung Teil II / ZB II
Eigentumsnachweis für das Fahrzeug. Bleibt zu Hause, wird nur bei Verkauf, Halterwechsel oder An-/Abmeldung gebraucht. Heißt seit 2005 offiziell Zulassungsbescheinigung Teil II.
FahrzeugscheinZulassungsbescheinigung Teil I / ZB I
Dokument, das im Fahrzeug mitzuführen ist. Enthält alle technischen Daten und den Halter. Heißt seit 2005 offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I.
FeinstaubplaketteUmweltplakette
Runde Plakette in Rot, Gelb oder Grün auf der Windschutzscheibe. Zeigt die Emissionsklasse an und ist Pflicht für die Einfahrt in viele Umweltzonen — meist nur grüne Plakette erlaubt.
FINFahrzeug-Identifikationsnummer
Eindeutige 17-stellige Nummer eines Fahrzeugs, international auch VIN genannt. Eingestanzt in die Karosserie und auf den Papieren vermerkt. Quasi die Seriennummer des Autos.
G1 Begriff
Grünes Kennzeichen
Steuerbefreite Fahrzeuge wie land- und forstwirtschaftliche Maschinen, Anhänger für Sportzwecke oder Krankenwagen. Erkennbar an grünen statt schwarzen Zeichen auf weißem Grund.
H5 Begriffe
Halterhaftung
Der Halter eines Fahrzeugs haftet für bestimmte Verstöße (z. B. Parkverstöße), auch wenn er nicht selbst gefahren ist. Lässt sich nicht einfach durch „bin nicht gefahren“ abwenden.
Halterwechsel
Übertragung der Haltereigenschaft auf eine andere Person — z. B. nach einem Verkauf. Erfolgt durch Ummeldung an der Zulassungsstelle. Versicherung muss vom neuen Halter sichergestellt sein.
HSN / TSNHerstellerschlüsselnummer / Typschlüsselnummer
Vierstellige (HSN) und dreistellige (TSN) Codes, die Hersteller und Typ eines Fahrzeugs eindeutig benennen. Stehen in Feldern 2.1 und 2.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
HUHauptuntersuchung
Pflichtprüfung des technischen Zustands eines Fahrzeugs. Pkw alle 2 Jahre, beim Neuwagen erstmals nach 3 Jahren. Wird umgangssprachlich „TÜV“ genannt. Ergebnis: HU-Plakette aufs Kennzeichen.
Hubraum
Gesamtvolumen aller Zylinder eines Verbrennungsmotors, gemessen in cm³. Maßgeblich für die KFZ-Steuer bei Benzin- und Dieselmotoren. Steht in Feld P.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
I1 Begriff
i-KFZInternetbasierte Fahrzeugzulassung
Komplett digitale Zulassung über das KFZ-Portal des KBA. Möglich für Neuzulassung, Ummeldung und Abmeldung von Privatpersonen, sofern Fahrzeug und Halter alle technischen Voraussetzungen erfüllen.
K6 Begriffe
KBAKraftfahrt-Bundesamt
Bundesbehörde mit Sitz in Flensburg. Führt das Fahrzeugregister, vergibt Typgenehmigungen und betreibt das Fahreignungsregister („Punkte in Flensburg“).
KFZ-Haftpflicht
Pflichtversicherung für jedes zugelassene Fahrzeug. Übernimmt Schäden, die andere durch das eigene Fahrzeug erleiden. Ohne Haftpflicht keine Zulassung — Nachweis erfolgt per EVB-Nummer.
KFZ-Steuer
Jährliche Steuer auf das Halten eines Fahrzeugs. Berechnung abhängig von Hubraum, Schadstoffklasse und CO₂-Emissionen. Wird per SEPA-Lastschriftmandat vom Hauptzollamt eingezogen.
Kurzzeitkennzeichen
Gelb-rotes Kennzeichen, gültig maximal 5 Tage. Für Überführungen, Probefahrten oder Werkstattbesuche von nicht zugelassenen Fahrzeugen. Versicherung ist enthalten.
KÜSKraftfahrzeug-Überwachungsorganisation
Bundesweit tätige Prüforganisation, die HU und AU durchführt. Wie TÜV und DEKRA staatlich anerkannt und gleichwertig.
KVR MünchenKreisverwaltungsreferat München
Zuständige Behörde für Zulassungen, Führerscheine und Bürgerangelegenheiten in München. Mehrere Standorte, oft lange Wartezeiten — ein Grund, einen Zulassungsdienst zu nutzen.
R2 Begriffe
Regionalklasse
Statistischer Wert für die Häufigkeit von Schäden im jeweiligen Zulassungsbezirk. Beeinflusst die Beitragshöhe der KFZ-Haftpflicht. München z. B. hat in der Regel höhere Regionalklassen als ländliche Bezirke.
Rote Kennzeichen
Dauer-Kennzeichen für KFZ-Händler und -Betriebe (06er-Nummer) oder Oldtimer (07er-Nummer). Erlaubt Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten ohne Einzelzulassung.
S4 Begriffe
Saisonkennzeichen
Kennzeichen mit eingeprägtem Gültigkeitszeitraum (z. B. „04–10“ für April bis Oktober). Außerhalb dieses Zeitraums ist das Fahrzeug nicht zugelassen — KFZ-Steuer und Versicherung fallen entsprechend nur anteilig an.
SchadstoffklasseEuro 1 – 6
EU-Norm für Abgaswerte. Aktuell gilt für Neufahrzeuge Euro 6d. Maßgeblich für Umweltplakette, KFZ-Steuer und Einfahrtberechtigung in Umweltzonen.
SF-KlasseSchadenfreiheitsklasse
Einstufung in der KFZ-Versicherung nach schadenfreien Jahren. Je höher die SF-Klasse, desto niedriger der Beitrag. Wird bei Versichererwechsel mitgenommen.
Stützlast
Senkrechte Last, die auf der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs liegt. Wert steht im Schein, üblicherweise 50–100 kg. Wichtig vor allem bei Wohnwagen und Fahrradträgern.
T2 Begriffe
TÜVTechnischer Überwachungsverein
Sammelbegriff für mehrere regionale Prüfvereine (TÜV Süd, Nord, Rheinland …). Umgangssprachlich Synonym für die HU. Plakette gleichwertig zu DEKRA, KÜS und GTÜ.
Typklasse
Einstufung eines Fahrzeugmodells nach Schadenstatistik. Beeinflusst die Beitragshöhe der KFZ-Versicherung. Aktualisierung jährlich durch den GDV.
U1 Begriff
Ummeldung
Änderung von Halter, Wohnsitz oder Kennzeichen an einer Zulassungsstelle. Pflicht bei Umzug oder Verkauf. Erforderlich sind in der Regel ZB I, ZB II, EVB und Personalausweis.
V1 Begriff
Vollmacht
Schriftliche Erlaubnis, dass eine andere Person stellvertretend Behördengänge wie Zulassung oder Abmeldung erledigen darf. Muss unterschrieben sein und die Daten beider Parteien enthalten.
W3 Begriffe
Wiederzulassung
Erneutes Anmelden eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs. Möglich auf den ursprünglichen Halter oder einen neuen. Bei längerer Standzeit kann eine erneute HU notwendig sein.
WLTPWorldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure
Verfahren zur Messung von Verbrauch und Emissionen. Seit 2017 verbindlich und realitätsnäher als der frühere NEFZ. Werte sind Grundlage für CO₂-basierte KFZ-Steuer.
Wunschkennzeichen
Selbst gewählte Buchstaben-Zahlen-Kombination auf dem Kennzeichen — sofern noch frei. Reservierung in München vorab online möglich. Kostet eine kleine Reservierungsgebühr.
Z2 Begriffe
Zulassungsbezirk
Geografisch zuständiger Bezirk einer Zulassungsstelle. Bestimmt das Unterscheidungszeichen am Kennzeichen (z. B. „M“ für München) und beeinflusst die Regionalklasse der Versicherung.
Zulassungsstelle
Behörde, die Fahrzeuge an-, ab- oder umschreibt. In München das KVR. Wer Wartezeit sparen will, beauftragt einen Zulassungsdienst, der die Vorgänge übernimmt.

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