Unabhängig & gerichtsfest

KFZ Glossar

Anhängelast

Maximal zulässiges Gewicht eines Anhängers, das ein Zugfahrzeug ziehen darf. Aufgeteilt in gebremste und ungebremste Anhängelast. Wert steht in Feld O.1 / O.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Die Anhängelast ist das maximale Gewicht, das ein Fahrzeug ziehen darf. Sie ist in zwei Werte aufgeteilt: die ungebremste Anhängelast (für Anhänger ohne eigene Bremse) und die gebremste Anhängelast (für Anhänger mit Auflauf- oder Druckluftbremse). Beide Werte stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I in den Feldern O.1 und O.2.

Wichtig: Die Anhängelast ist fahrzeugspezifisch — sie hängt von Motor, Getriebe, Fahrwerk und Kupplung ab. Ein Fahrzeug darf keinen Anhänger ziehen, der schwerer ist als die zulässige Anhängelast. Ein Verstoß kann die Haftpflichtversicherung im Schadensfall belasten.

Im Rahmen eines KFZ-Gutachtens wird die Anhängelast relevant, wenn ein Unfall im Zusammenhang mit einem Anhänger steht — etwa bei Schlingern oder Bremsversagen eines Anhängers.

Häufige Fragen

Wo finde ich die Anhängelast meines Fahrzeugs?
In der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Felder O.1 (gebremst) und O.2 (ungebremst). Alternativ im Fahrzeughandbuch oder beim Hersteller.

MBM Sachverständigenbüro · Castrop-Rauxel

Fragen zu Ihrem Fall?

Mirdit Behluli berät Sie kostenlos und unverbindlich — unabhängig, VfK-zertifiziert, 7 Fachzertifikate.