KFZ Glossar
Wiederzulassung
Erneutes Anmelden eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs. Möglich auf den ursprünglichen Halter oder einen neuen. Bei längerer Standzeit kann eine erneute HU notwendig sein.
Die Wiederzulassung ist die erneute Anmeldung eines Fahrzeugs, das zuvor außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) wurde. Sie erfolgt bei der zuständigen Zulassungsbehörde und stellt das Fahrzeug wieder für den öffentlichen Straßenverkehr bereit.
Benötigt werden für die Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, Personalausweis, EVB-Nummer des Versicherers sowie bei längerem Stillstand eine gültige HU-Plakette. Ist die HU abgelaufen, muss das Fahrzeug vor der Wiederzulassung eine neue Hauptuntersuchung absolvieren.
Für KFZ-Gutachten relevant: Fahrzeuge mit längerer Standzeit können Schäden durch Nichtbenutzung aufweisen (Rostbildung, Reifenschäden, Batteriemängel). Ein Gutachter prüft bei Bedarf, ob ein abgemeldetes Fahrzeug für die Wiederzulassung in einem verkehrssicheren Zustand ist.
Häufige Fragen
- Behalte ich mein altes Kennzeichen bei der Wiederzulassung?
- Das alte Kennzeichen ist bei der Abmeldung in der Regel zu reservieren (kostenpflichtig, zeitlich begrenzt). Wurde es nicht reserviert, kann es inzwischen vergeben worden sein. Sprechen Sie die Zulassungsbehörde an.
MBM Sachverständigenbüro · Castrop-Rauxel
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