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KFZ Glossar

Halterwechsel

Übertragung der Haltereigenschaft auf eine andere Person — z. B. nach einem Verkauf. Erfolgt durch Ummeldung an der Zulassungsstelle. Versicherung muss vom neuen Halter sichergestellt sein.

Der Halterwechsel bezeichnet die Übertragung der Haltereigenschaft eines Fahrzeugs auf eine andere Person — zum Beispiel nach einem Verkauf. Er wird durch eine Ummeldung an der zuständigen Zulassungsstelle vollzogen und ist verpflichtend, sobald das Fahrzeug den Eigentümer wechselt.

Für den Halterwechsel werden benötigt: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), EVB-Nummer des neuen Versicherers, gültiges Ausweisdokument beider Parteien sowie ggf. eine Vollmacht, wenn jemand stellvertretend handelt.

Für KFZ-Gutachten ist der Halterwechsel relevant beim Gebrauchtwagenkauf: Ein Gutachter kann vor dem Kauf prüfen, ob das Fahrzeug Vorschäden hat, ob die Laufleistung plausibel ist und ob kein Totalschadeneintrag vorliegt.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit für den Halterwechsel?
Der Halterwechsel muss unverzüglich erfolgen — eine gesetzliche Frist gibt es nicht, aber der bisherige Halter bleibt bis zur Ummeldung haftungsrechtlich Halter. Praktisch sollte die Ummeldung innerhalb weniger Werktage erfolgen.

MBM Sachverständigenbüro · Castrop-Rauxel

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