KFZ Glossar
Halterwechsel
Übertragung der Haltereigenschaft auf eine andere Person — z. B. nach einem Verkauf. Erfolgt durch Ummeldung an der Zulassungsstelle. Versicherung muss vom neuen Halter sichergestellt sein.
Der Halterwechsel bezeichnet die Übertragung der Haltereigenschaft eines Fahrzeugs auf eine andere Person — zum Beispiel nach einem Verkauf. Er wird durch eine Ummeldung an der zuständigen Zulassungsstelle vollzogen und ist verpflichtend, sobald das Fahrzeug den Eigentümer wechselt.
Für den Halterwechsel werden benötigt: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), EVB-Nummer des neuen Versicherers, gültiges Ausweisdokument beider Parteien sowie ggf. eine Vollmacht, wenn jemand stellvertretend handelt.
Für KFZ-Gutachten ist der Halterwechsel relevant beim Gebrauchtwagenkauf: Ein Gutachter kann vor dem Kauf prüfen, ob das Fahrzeug Vorschäden hat, ob die Laufleistung plausibel ist und ob kein Totalschadeneintrag vorliegt.
Häufige Fragen
- Wie lange habe ich Zeit für den Halterwechsel?
- Der Halterwechsel muss unverzüglich erfolgen — eine gesetzliche Frist gibt es nicht, aber der bisherige Halter bleibt bis zur Ummeldung haftungsrechtlich Halter. Praktisch sollte die Ummeldung innerhalb weniger Werktage erfolgen.
MBM Sachverständigenbüro · Castrop-Rauxel
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