KFZ Glossar
Restwert
Wert des beschädigten Fahrzeugs nach einem Unfall. Beim Totalschaden wird der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Achtung: Versicherungen nutzen bundesweite Restwertbörsen, die den Restwert künstlich erhöhen.
Der Restwert ist der Betrag, den das beschädigte Fahrzeug nach dem Unfall noch wert ist — zum Beispiel als Reparaturfahrzeug für eine Werkstatt oder als Ersatzteilträger. Er wird vom unabhängigen Sachverständigen auf Basis des regionalen Marktes ermittelt.
Die Restwertfalle ist eine der häufigsten Fallen für Unfallgeschädigte: Versicherungen nutzen bundesweite Online-Restwertbörsen (z. B. AUTOonline, Cargarant), auf denen überregionale Aufkäufer mitbieten. Dadurch wird ein oft deutlich höherer Restwert erzielt als auf dem lokalen Markt — was die Entschädigung des Geschädigten entsprechend senkt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen (u. a. VI ZR 283/03) entschieden: Als Unfallgeschädigter sind Sie NICHT verpflichtet, Ihr Fahrzeug zum höchsten Gebot einer bundesweiten Restwertbörse zu verkaufen. Sie dürfen es zum Restwert verkaufen, den der unabhängige Sachverständige auf dem regionalen Markt ermittelt hat — also zum deutlich niedrigeren, realistischen Ortspreis.
Häufige Fragen
- Muss ich mein Unfallfahrzeug an den Bieter der Versicherungs-Restwertbörse verkaufen?
- Nein. Nach BGH-Rechtsprechung sind Sie nicht verpflichtet, Ihr Fahrzeug an Bieter aus bundesweiten Restwertbörsen zu verkaufen. Sie dürfen es lokal zum gutachterlich ermittelten Restwert veräußern. Handeln Sie innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt des Gutachtens.
- Was passiert, wenn ich das Unfallfahrzeug behalte?
- Sie können das beschädigte Fahrzeug behalten und trotzdem die volle Entschädigung (Wiederbeschaffungswert minus den vom Gutachter ermittelten Restwert) fordern. Sie sind nicht gezwungen, das Fahrzeug zu verkaufen.
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