KFZ Glossar
BVSK-Honorar
Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen
Branchenübliche Honorarempfehlung für KFZ-Sachverständige. Richtet sich nach der Schadenshöhe und ist von allen deutschen Gerichten und Versicherungen als angemessen anerkannt.
Das BVSK-Honorar ist die anerkannte Berechnungsgrundlage für Gutachterkosten in Deutschland. Der BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V.) veröffentlicht regelmäßig eine Honorarbefragung, die als Maßstab für angemessene Gutachterkosten gilt — und die von deutschen Gerichten sowie der Versicherungswirtschaft akzeptiert wird.
Die Honorarermittlung erfolgt nach der Schadenshöhe (netto): Je größer der Schaden, desto höher das Grundhonorar. Hinzu kommen Nebenkosten (Fahrtkosten, Schreibgebühren, Fotokosten, Porto). Das Gesamthonorar beträgt typischerweise 1–3 % der Nettoschadenshöhe.
Für Unfallgeschädigte ist das BVSK-Honorar wichtig, weil es der Maßstab ist, an dem Versicherungen die Erstattung des Gutachterhonorars messen. Bleibt das Honorar innerhalb des BVSK-Rahmens, können Versicherungen die Zahlung nicht ablehnen. MBM erstellt alle Gutachten nach BVSK-Richtlinien — ohne versteckte Kosten.
Häufige Fragen
- Was kostet ein Unfallgutachten nach BVSK?
- Bei einem Schaden von 3.000 Euro (netto) beträgt das Grundhonorar nach BVSK typischerweise 280–350 Euro, zuzüglich Nebenkosten. Bei höheren Schäden steigt das Honorar entsprechend. Die genauen Sätze variieren regional leicht.
- Zahlt die Versicherung BVSK-konforme Gutachterkosten immer?
- Bei einem BVSK-konformen Honorar ist die Erstattungspflicht durch die gegnerische Versicherung gerichtlich mehrfach bestätigt. Versucht die Versicherung zu kürzen, kann dies rechtlich durchgesetzt werden.
MBM Sachverständigenbüro · Castrop-Rauxel
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