KFZ Glossar
Fahrzeugbrief
Zulassungsbescheinigung Teil II / ZB II
Eigentumsnachweis für das Fahrzeug. Bleibt zu Hause, wird nur bei Verkauf, Halterwechsel oder An-/Abmeldung gebraucht. Heißt seit 2005 offiziell Zulassungsbescheinigung Teil II.
Der Fahrzeugbrief — offiziell seit 2005 Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) — ist der Eigentumsnachweis eines Fahrzeugs. Er wird bei der Erstzulassung ausgestellt und bleibt für die gesamte Fahrzeuglebensdauer gültig. Anders als der Fahrzeugschein (ZB I) muss der Fahrzeugbrief nicht im Fahrzeug mitgeführt werden — er gehört sicher zuhause aufbewahrt.
Benötigt wird der Fahrzeugbrief bei: Verkauf des Fahrzeugs (Übergabe an Käufer), Halterwechsel, Wideranmeldung nach Außerbetriebsetzung, Änderung technischer Daten sowie von manchen Banken als Kreditsicherheit.
Bei einem Fahrzeugkauf ist der Fahrzeugbrief eines der wichtigsten Dokumente: Er belegt, wer der eingetragene Eigentümer ist. Ein fehlendes oder gefälschtes Dokument kann auf einen Betrug hinweisen.
Häufige Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein?
- Der Fahrzeugbrief (ZB II) ist der Eigentumsnachweis und verbleibt zuhause. Der Fahrzeugschein (ZB I) enthält die technischen Daten und muss im Fahrzeug mitgeführt werden. Beide Dokumente sind für die Zulassung notwendig.
MBM Sachverständigenbüro · Castrop-Rauxel
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