KFZ Glossar
HU
Hauptuntersuchung
Pflichtprüfung des technischen Zustands eines Fahrzeugs. Pkw alle 2 Jahre, beim Neuwagen erstmals nach 3 Jahren. Wird umgangssprachlich „TÜV" genannt. Ergebnis: HU-Plakette aufs Kennzeichen.
Die Hauptuntersuchung (HU) ist die gesetzlich vorgeschriebene periodische Überprüfung des technischen Zustands eines Fahrzeugs. Sie ist in § 29 StVZO geregelt und wird von staatlich anerkannten Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS durchgeführt.
Bei der HU werden über 190 Punkte geprüft: Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Achsen, Rahmen, Abgasanlage, Sicherheitssysteme und vieles mehr. Das Ergebnis wird in die Mängelklassen eingeteilt: ohne Mängel, geringe Mängel, erhebliche Mängel und gefährliche Mängel. Bei erheblichen oder gefährlichen Mängeln wird keine Plakette erteilt.
Für KFZ-Gutachten relevant: Der HU-Status eines Fahrzeugs ist ein wichtiger Faktor für seine Bewertung. Ein abgelaufener oder verweigerte TÜV mindert den Wert erheblich. Bei einem Gebrauchtwagen-Check prüft der Sachverständige auch, ob das Fahrzeug HU-relevant ist.
Häufige Fragen
- Was passiert, wenn mein Auto beim TÜV durchfällt?
- Bei erheblichen Mängeln: Nachbesserungsfrist, dann erneute Vorführung. Bei gefährlichen Mängeln: Das Fahrzeug darf nicht weitergefahren werden. In beiden Fällen: Mängel beheben und innerhalb der Frist zur Nachprüfung.
MBM Sachverständigenbüro · Castrop-Rauxel
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