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KFZ Glossar

Grünes Kennzeichen

Steuerbefreite Fahrzeuge wie land- und forstwirtschaftliche Maschinen, Anhänger für Sportzwecke oder Krankenwagen. Erkennbar an grünen statt schwarzen Zeichen auf weißem Grund.

Das grüne Kennzeichen kennzeichnet Fahrzeuge, die von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind. Erkennbar ist es an den grünen (statt schwarzen) Zeichen auf weißem Grund. Die Steuerbefreiung gilt für bestimmte Fahrzeugkategorien, die nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) privilegiert sind.

Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen: land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Anhänger (wenn ausschließlich für Landwirtschaft genutzt), Fahrzeuge für Schaustellerzwecke, Krankentransportwagen, Fahrzeuge des Katastrophenschutzes sowie Anhänger für Sportgeräte.

Eine wichtige Einschränkung: Das grüne Kennzeichen ist zweckgebunden. Wird das Fahrzeug auch für nicht privilegierte Zwecke genutzt, entfällt die Steuerbefreiung und kann Nachzahlungen auslösen.

Häufige Fragen

Kann jeder ein grünes Kennzeichen beantragen?
Nein — das grüne Kennzeichen ist auf bestimmte Fahrzeugtypen und Verwendungszwecke beschränkt. Es wird von der Zulassungsbehörde nach Prüfung der Voraussetzungen vergeben.

MBM Sachverständigenbüro · Castrop-Rauxel

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