KFZ Glossar
Wiederbeschaffungswert
Marktwert eines gleichwertigen, unfallfreien Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Unfalls. Basis für die Totalschadenabrechnung: Der Geschädigte erhält Wiederbeschaffungswert minus Restwert als Entschädigung.
Der Wiederbeschaffungswert (WBW) ist der Betrag, den ein Unfallgeschädigter benötigt, um auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben — gleiche Marke, gleiches Modell, gleiche Ausstattung, vergleichbare Laufleistung und Zustand, unfallfrei. Er wird vom unabhängigen KFZ-Sachverständigen auf Basis aktueller Marktdaten (DAT, Schwacke, regionale Marktbeobachtung) ermittelt.
Der Wiederbeschaffungswert ist die zentrale Größe beim wirtschaftlichen Totalschaden. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Die Entschädigung berechnet sich dann: Wiederbeschaffungswert minus Restwert (WBW − RW). Eine Besonderheit gilt für die 130-%-Regel: Übersteigen die Reparaturkosten den WBW um maximal 30 %, darf der Geschädigte trotzdem auf Reparatur bestehen, sofern er das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiternutzt.
Wichtig: Versicherungen setzen den Wiederbeschaffungswert oft zu niedrig an. Ein unabhängiger Sachverständiger wie Mirdit Behluli (MBM, Castrop-Rauxel) ermittelt den WBW korrekt und regional — nicht bundesweit gemittelt.
Häufige Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen Wiederbeschaffungswert und Zeitwert?
- Der Zeitwert ist der aktuelle Wert des eigenen (beschädigten) Fahrzeugs. Der Wiederbeschaffungswert ist der Marktpreis für ein gleichwertiges unfallfreies Ersatzfahrzeug. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert die Basis für die Entschädigung — nicht der Zeitwert des beschädigten Autos.
- Kann ich den Wiederbeschaffungswert der Versicherung anzweifeln?
- Ja — wenn die Versicherung einen zu niedrigen Wiederbeschaffungswert ansetzt, können Sie ein Gegengutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen einfordern. Dessen Einschätzung hat vor Gericht gleiches Gewicht wie das Versicherungsgutachten.
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