Für Sie kostenlos.
Bei Fremdverschulden zahlt die gegnerische Versicherung alle Gutachterkosten.
Vollständige Schadensabwicklung gegenüber der gegnerischen Versicherung — kompromisslos und rechtssicher.

Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie Anspruch auf vollständige Schadensregulierung — und das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Wir ermitteln alle Schadenpositionen: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten und Unfallkostenpauschale. Nichts wird vergessen.
Bei Fremdverschulden zahlt die gegnerische Versicherung alle Gutachterkosten.
Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagen, Unkostenpauschale — vollständig erfasst.
Unser Gutachten hält jedem Versicherungseinwand und gerichtlichen Verfahren stand.
Wir sind unabhängig und vertreten ausschließlich Ihre Interessen — nicht die der Versicherung.
Nein. Bei Fremdverschulden hat die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten zu tragen. Sie beauftragen uns, wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.
Rufen Sie uns an — wir kommen zu Ihrem Fahrzeug und sichern Ihren vollen Schadensanspruch.