KFZ Glossar
Nutzungsausfall
Entschädigung für die Zeit, in der das Fahrzeug nach einem Unfall nicht nutzbar ist. Beträge zwischen ca. 23 und 185 Euro pro Tag, abhängig von der Fahrzeugklasse — auch ohne Mietwagen fällig.
Der Nutzungsausfall ist ein Schadensersatzanspruch, der Ihnen zusteht, wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall repariert wird oder als Totalschaden abgerechnet wird — unabhängig davon, ob Sie tatsächlich einen Mietwagen nehmen oder nicht. Der BGH hat dieses Recht mehrfach bestätigt: Der Verzicht auf einen Mietwagen begründet keinen Anspruchsverlust.
Die Höhe des Nutzungsausfalls richtet sich nach der Fahrzeuggruppe. Die sogenannte Nutzungsausfallentschädigung nach Sanden/Danner/Küppersbusch (SDK-Tabelle) ist der anerkannte Maßstab: Sie teilt Fahrzeuge in Gruppen A bis L ein, mit Tagessätzen von ca. 23 Euro (Kleinwagen) bis über 185 Euro (Luxusfahrzeuge). Ältere Fahrzeuge können sich in einer niedrigeren Gruppe befinden.
Der Nutzungsausfall beginnt am Tag des Unfalls und endet, wenn das Fahrzeug repariert zurückgegeben wird oder — bei Totalschaden — wenn ein Ersatzfahrzeug beschafft werden konnte. Verzögerungen durch die Versicherung verlängern den Anspruchszeitraum entsprechend.
Häufige Fragen
- Bekomme ich Nutzungsausfall auch wenn ich keinen Mietwagen nehme?
- Ja — Nutzungsausfall ist ein eigenständiger Schadensersatzanspruch, der auch dann besteht, wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten. Der BGH hat dies mehrfach bestätigt. Der Tagessatz richtet sich nach der Fahrzeuggruppe.
- Wie lange gilt der Nutzungsausfall?
- Für die Reparaturdauer plus eine angemessene Organisationszeit. Bei einem Totalschaden für die Zeit bis zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs. Verzögerungen, die die Versicherung zu vertreten hat, verlängern den Zeitraum entsprechend.
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