KFZ Glossar
E-Kennzeichen
Kennzeichen mit zusätzlichem „E" am Ende für rein elektrische Fahrzeuge und qualifizierte Hybride. Bringt Vorteile wie kostenloses Parken (je nach Stadt) und Nutzung von Busspuren.
Das E-Kennzeichen kennzeichnet Fahrzeuge mit elektrischem oder qualifiziert hybridem Antrieb. Es wird zusätzlich zum normalen Kennzeichen vergeben — erkennbar am Buchstaben „E" am Ende der Kennzeichenkombination (z. B. „RE AB 1234E").
Privilegien: Je nach Gemeinde ermöglicht das E-Kennzeichen kostenloses oder vergünstigtes Parken, die Nutzung von Busspuren und die Einfahrt in Umweltzonen. Diese Privilegien sind jedoch kommunal geregelt und variieren stark zwischen verschiedenen Städten.
Für KFZ-Gutachten bei E-Fahrzeugen gelten Besonderheiten: Die Akkubewertung ist ein eigenes Spezialgebiet. Schäden am Akkupaket können die Reparaturkosten erheblich erhöhen. MBM erstellt auch Gutachten für Elektrofahrzeuge und Hybride.
Häufige Fragen
- Bekomme ich das E-Kennzeichen automatisch?
- Nein — das E-Kennzeichen muss bei der Zulassungsbehörde beantragt werden. Das Fahrzeug muss die technischen Voraussetzungen (rein elektrisch oder qualifizierter Hybrid nach EmoG) erfüllen.
MBM Sachverständigenbüro · Castrop-Rauxel
Fragen zu Ihrem Fall?
Mirdit Behluli berät Sie kostenlos und unverbindlich — unabhängig, VfK-zertifiziert, 7 Fachzertifikate.