KFZ Glossar
Ummeldung
Änderung von Halter, Wohnsitz oder Kennzeichen an einer Zulassungsstelle. Pflicht bei Umzug oder Verkauf. Erforderlich sind in der Regel ZB I, ZB II, EVB und Personalausweis.
Die Ummeldung ist der behördliche Vorgang, bei dem Änderungen an den Zulassungsdaten eines Fahrzeugs vorgenommen werden. Häufige Anlässe: Umzug des Halters in einen anderen Zulassungsbezirk (Kennzeichen muss geändert werden), Halterwechsel nach Fahrzeugkauf sowie Änderung der Anschrift innerhalb desselben Zulassungsbezirks.
Für die Ummeldung werden in der Regel benötigt: Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und -brief), EVB-Nummer des Versicherers, Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, bei Halterwechsel auch die ausgefüllten Felder im Fahrzeugbrief und ggf. eine Vollmacht.
Seit der Einführung von i-KFZ können Ummeldungen unter bestimmten Voraussetzungen auch online durchgeführt werden — ohne persönlichen Gang zur Zulassungsstelle.
Häufige Fragen
- Muss ich bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt das Kennzeichen wechseln?
- Nein — bei einem Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks (same Stadtkreis) bleibt das Kennzeichen unverändert. Sie müssen nur die Adresse bei Ihrem Versicherer und der Zulassungsbehörde aktualisieren.
MBM Sachverständigenbüro · Castrop-Rauxel
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