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KFZ Glossar

Erstzulassung

Datum, an dem ein Fahrzeug erstmals in den Verkehr gebracht wurde. Steht in Feld B der Zulassungsbescheinigung Teil I. Wichtig für KFZ-Steuer, Wertermittlung und HU-Intervalle.

Die Erstzulassung ist das Datum, an dem ein Fahrzeug erstmals offiziell zum Straßenverkehr zugelassen wurde. Sie steht in Feld B der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und ist eines der wichtigsten Merkmale zur Identifikation und Bewertung eines Fahrzeugs.

Für die KFZ-Steuer ist die Erstzulassung relevant, weil die Steuerberechnung bei vor 2009 erstmals zugelassenen Fahrzeugen nach Hubraum und Schadstoffklasse, bei jüngeren nach CO₂-Ausstoß erfolgt. Für HU-Intervalle gilt: Beim Neuwagen ist die erste HU nach 3 Jahren fällig, danach alle 2 Jahre — gerechnet ab Erstzulassung.

Für KFZ-Gutachten ist die Erstzulassung ein zentrales Datum: Sie bestimmt maßgeblich den Wiederbeschaffungswert, das Alter des Fahrzeugs für die Berechnung des merkantilen Minderwerts und die Klassifizierung als Oldtimer (30 Jahre nach Erstzulassung).

Häufige Fragen

Kann die Erstzulassung von der Herstellung abweichen?
Ja — ein Fahrzeug kann nach der Produktion monatelang im Handel stehen, bevor es zugelassen wird. Das Baujahr (Herstellungsdatum) und das Erstzulassungsdatum können daher abweichen. Für Wertermittlung und Steuer ist die Erstzulassung maßgeblich.

MBM Sachverständigenbüro · Castrop-Rauxel

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