KFZ Glossar
Haftpflichtschaden
Schaden am eigenen Fahrzeug, der durch die Haftpflichtversicherung des Verursachers reguliert wird. Bei Fremdverschulden: vollständiger Schadensersatz inklusive Gutachten, Mietwagen, Nutzungsausfall.
Ein Haftpflichtschaden entsteht, wenn eine andere Person durch ihr Fahrzeug Schäden an Ihrem Fahrzeug oder Ihrer Person verursacht. Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung ist dann zur Regulierung verpflichtet — und zwar zum vollständigen Schadensersatz nach § 249 BGB.
Der vollständige Schadensersatz beim Haftpflichtschaden umfasst: Reparaturkosten (oder Totalschadenentschädigung), merkantiler Minderwert, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, Abschleppkosten, Gutachterkosten und sonstige unfallbedingte Kosten. Die Versicherung trägt alle Positionen — nicht nur die Reparatur.
Häufiger Fehler: Unfallgeschädigte akzeptieren das Angebot der gegnerischen Versicherung, ohne ein unabhängiges Gutachten einzuholen. Das kostet bares Geld: Versicherungseigene Schätzer ermitteln systematisch niedrigere Schadensbeträge und vergessen häufig Positionen wie den merkantilen Minderwert oder den korrekten Nutzungsausfall.
Häufige Fragen
- Was mache ich direkt nach einem Haftpflichtschaden?
- Beweise sichern (Fotos), Daten austauschen, Polizei rufen (bei Personenschaden oder Streit über Schuldfrage), unabhängigen Gutachter beauftragen — und das Fahrzeug NICHT reparieren lassen, bevor das Gutachten erstellt wurde.
- Muss ich mit der gegnerischen Versicherung direkt kommunizieren?
- Sie können, müssen aber nicht. MBM übermittelt das Gutachten direkt an die Versicherung und übernimmt auf Wunsch die weitere Kommunikation.
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