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KFZ Glossar

Haftpflichtschaden

Schaden am eigenen Fahrzeug, der durch die Haftpflichtversicherung des Verursachers reguliert wird. Bei Fremdverschulden: vollständiger Schadensersatz inklusive Gutachten, Mietwagen, Nutzungsausfall.

Ein Haftpflichtschaden entsteht, wenn eine andere Person durch ihr Fahrzeug Schäden an Ihrem Fahrzeug oder Ihrer Person verursacht. Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung ist dann zur Regulierung verpflichtet — und zwar zum vollständigen Schadensersatz nach § 249 BGB.

Der vollständige Schadensersatz beim Haftpflichtschaden umfasst: Reparaturkosten (oder Totalschadenentschädigung), merkantiler Minderwert, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, Abschleppkosten, Gutachterkosten und sonstige unfallbedingte Kosten. Die Versicherung trägt alle Positionen — nicht nur die Reparatur.

Häufiger Fehler: Unfallgeschädigte akzeptieren das Angebot der gegnerischen Versicherung, ohne ein unabhängiges Gutachten einzuholen. Das kostet bares Geld: Versicherungseigene Schätzer ermitteln systematisch niedrigere Schadensbeträge und vergessen häufig Positionen wie den merkantilen Minderwert oder den korrekten Nutzungsausfall.

Häufige Fragen

Was mache ich direkt nach einem Haftpflichtschaden?
Beweise sichern (Fotos), Daten austauschen, Polizei rufen (bei Personenschaden oder Streit über Schuldfrage), unabhängigen Gutachter beauftragen — und das Fahrzeug NICHT reparieren lassen, bevor das Gutachten erstellt wurde.
Muss ich mit der gegnerischen Versicherung direkt kommunizieren?
Sie können, müssen aber nicht. MBM übermittelt das Gutachten direkt an die Versicherung und übernimmt auf Wunsch die weitere Kommunikation.

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