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KFZ Glossar

Vollmacht

Schriftliche Erlaubnis, dass eine andere Person stellvertretend Behördengänge wie Zulassung oder Abmeldung erledigen darf. Muss unterschrieben sein und die Daten beider Parteien enthalten.

Eine Vollmacht ist eine schriftliche Erklärung, mit der eine Person (Vollmachtgeber) einer anderen Person (Bevollmächtigter) das Recht erteilt, in bestimmten Angelegenheiten rechtsverbindlich zu handeln — zum Beispiel bei Behördengängen rund um die Fahrzeugzulassung.

Für Behördengänge bei der Zulassungsstelle (An-, Ab- oder Ummeldung) ist eine Vollmacht erforderlich, wenn der Halter nicht persönlich erscheinen kann. Sie muss folgende Angaben enthalten: Name, Adresse und Unterschrift des Vollmachtgebers, Name des Bevollmächtigten, Beschreibung der übertragenen Aufgabe sowie Datum.

Viele Zulassungsstellen stellen Vorlagen für KFZ-Vollmachten bereit. Firmen, die regelmäßig Fahrzeuge anmelden (Händler, Zulassungsdienste), haben meist eigene Vollmachtsvordrucke.

Häufige Fragen

Muss eine Vollmacht notariell beglaubigt sein?
Für Kfz-Zulassungsvorgänge ist in der Regel keine notarielle Beglaubigung erforderlich. Eine einfache schriftliche Vollmacht mit Unterschrift des Vollmachtgebers reicht aus. Bei bestimmten Vorgängen (z. B. Fahrzeugverkauf durch Dritte) kann eine beglaubigte Vollmacht erforderlich sein.

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