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KFZ Glossar

Einzelabnahme

§ 21 StVZO

Einzelne Prüfung eines Fahrzeugs durch eine Prüforganisation, wenn keine ABE oder COC-Papiere vorliegen. Häufig bei Drittland-Importen, Eigenbauten oder umfangreichen Umbauten.

Die Einzelabnahme nach § 21 StVZO ist eine individuelle Begutachtung eines Fahrzeugs durch einen anerkannten Sachverständigen oder eine Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS). Sie ist erforderlich, wenn keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder COC-Papiere vorliegen — typisch bei Drittland-Importen (USA, Japan), Eigenbauten oder umfangreichen technischen Umbauten.

Bei der Einzelabnahme prüft der Sachverständige, ob das Fahrzeug den deutschen Zulassungsvoraussetzungen entspricht. Werden Mängel festgestellt, müssen diese behoben werden, bevor die Zulassung erteilt werden kann. Die Einzelabnahme ersetzt die Typgenehmigung für das betreffende Fahrzeug.

Der Aufwand und die Kosten einer Einzelabnahme sind erheblich höher als eine reguläre HU-Prüfung — sie kann mehrere Stunden in Anspruch nehmen und mehrere Hundert Euro kosten.

Häufige Fragen

Wann brauche ich eine Einzelabnahme?
Bei Fahrzeugen ohne gültige ABE oder COC — zum Beispiel bei Importen aus den USA oder Japan, bei Eigenbauten (Kit Cars, Umbauten), bei technisch stark veränderten Fahrzeugen oder nach dem Erlöschen der Betriebserlaubnis.

MBM Sachverständigenbüro · Castrop-Rauxel

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