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KFZ Glossar

KFZ-Haftpflicht

Pflichtversicherung für jedes zugelassene Fahrzeug. Übernimmt Schäden, die andere durch das eigene Fahrzeug erleiden. Ohne Haftpflicht keine Zulassung — Nachweis erfolgt per EVB-Nummer.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die einzige gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für Kraftfahrzeuge in Deutschland. Sie ist in § 1 PflVG geregelt und Voraussetzung für jede Fahrzeugzulassung. Ohne gültige Haftpflichtversicherung (nachgewiesen durch die EVB-Nummer) ist keine Zulassung möglich.

Die Kfz-Haftpflicht übernimmt Schäden, die Sie oder eine andere Person mit Ihrem Fahrzeug bei Dritten verursachen: Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Für eigene Fahrzeugschäden ist sie nicht zuständig — dafür gibt es Teilkasko oder Vollkasko.

Für Unfallgeschädigte bedeutet das: Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ist Ihr Ansprechpartner für Schadensersatz. Diese Versicherung zahlt Gutachterkosten, Reparatur, Mietwagen und alle anderen Unfallfolgekosten.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn der Unfallverursacher keine Haftpflicht hat?
Unfälle mit nicht versicherten Fahrzeugen werden über den Verkehrsopferhilfeverein (VOH) reguliert — eine Pflichteinrichtung der deutschen Versicherungswirtschaft. Als Geschädigter haben Sie auch dann Anspruch auf Schadensersatz.

MBM Sachverständigenbüro · Castrop-Rauxel

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