KFZ Glossar
KFZ-Haftpflicht
Pflichtversicherung für jedes zugelassene Fahrzeug. Übernimmt Schäden, die andere durch das eigene Fahrzeug erleiden. Ohne Haftpflicht keine Zulassung — Nachweis erfolgt per EVB-Nummer.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die einzige gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für Kraftfahrzeuge in Deutschland. Sie ist in § 1 PflVG geregelt und Voraussetzung für jede Fahrzeugzulassung. Ohne gültige Haftpflichtversicherung (nachgewiesen durch die EVB-Nummer) ist keine Zulassung möglich.
Die Kfz-Haftpflicht übernimmt Schäden, die Sie oder eine andere Person mit Ihrem Fahrzeug bei Dritten verursachen: Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Für eigene Fahrzeugschäden ist sie nicht zuständig — dafür gibt es Teilkasko oder Vollkasko.
Für Unfallgeschädigte bedeutet das: Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ist Ihr Ansprechpartner für Schadensersatz. Diese Versicherung zahlt Gutachterkosten, Reparatur, Mietwagen und alle anderen Unfallfolgekosten.
Häufige Fragen
- Was passiert, wenn der Unfallverursacher keine Haftpflicht hat?
- Unfälle mit nicht versicherten Fahrzeugen werden über den Verkehrsopferhilfeverein (VOH) reguliert — eine Pflichteinrichtung der deutschen Versicherungswirtschaft. Als Geschädigter haben Sie auch dann Anspruch auf Schadensersatz.
MBM Sachverständigenbüro · Castrop-Rauxel
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