KFZ Glossar
KFZ-Steuer
Jährliche Steuer auf das Halten eines Fahrzeugs. Berechnung abhängig von Hubraum, Schadstoffklasse und CO₂-Emissionen. Wird per SEPA-Lastschriftmandat vom Hauptzollamt eingezogen.
Die Kraftfahrzeugsteuer (KFZ-Steuer) ist eine Besitzsteuer auf das Halten von Fahrzeugen und wird vom Hauptzollamt eingezogen. Sie entsteht mit der Zulassung eines Fahrzeugs und wird jährlich — oder nach Vereinbarung monatlich — per SEPA-Lastschrift abgebucht.
Die Berechnung der KFZ-Steuer hängt von der Erstzulassung ab: Bei vor dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassenen Pkw richtet sich die Steuer nach Hubraum und Schadstoffklasse. Bei danach erstmals zugelassenen Fahrzeugen ist der CO₂-Ausstoß (g/km) die maßgebliche Größe, ergänzt um einen Basisbeitrag je 100 cm³ Hubraum.
Elektrofahrzeuge sind für Fahrzeuge, die bis Ende 2025 erstmalig zugelassen werden, für 10 Jahre von der KFZ-Steuer befreit.
Häufige Fragen
- Wer ist für die KFZ-Steuer zuständig?
- Seit 2014 ist das Hauptzollamt für die Kraftfahrzeugsteuer zuständig — nicht mehr die Finanzämter. Die Steuer wird automatisch per SEPA-Lastschrift vom Konto des Halters eingezogen.
MBM Sachverständigenbüro · Castrop-Rauxel
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