KFZ Glossar
Saisonkennzeichen
Kennzeichen mit eingeprägtem Gültigkeitszeitraum (z. B. „04–10" für April bis Oktober). Außerhalb dieses Zeitraums ist das Fahrzeug nicht zugelassen — KFZ-Steuer und Versicherung fallen nur anteilig an.
Das Saisonkennzeichen ist ein reguläres Kennzeichen mit einem eingestanzten Gültigkeitszeitraum von mindestens zwei bis maximal elf Monaten. Typische Anwendungsfälle: Motorräder, Cabrios, Wohnmobile und landwirtschaftliche Fahrzeuge, die nur saisonal genutzt werden.
Außerhalb des eingeprägten Gültigkeitszeitraums darf das Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Versicherung und Kraftfahrzeugsteuer werden nur für den Zulassungszeitraum berechnet — was zu erheblichen Einsparungen führt.
Für Motorradfahrer ist das Saisonkennzeichen (z. B. April bis Oktober) eine gängige Lösung: Sie zahlen weder Vollversicherung noch KFZ-Steuer für die Wintermonate, in denen das Motorrad sowieso in der Garage steht.
Häufige Fragen
- Kann ich mein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb des Zeitraums bewegen?
- Nein — außerhalb des eingetragenen Gültigkeitszeitraums ist das Fahrzeug weder versichert noch zugelassen. Einzige Ausnahme: direkte An- und Abfahrt zur Reparaturwerkstatt oder TÜV-Prüfung innerhalb von 3 Tagen nach Ablauf des Saisonzeitraums.
MBM Sachverständigenbüro · Castrop-Rauxel
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