Ein Unfall auf deutscher Straße, aber der Unfallgegner fährt ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen: Für Geschädigte wirkt das zunächst wie eine Sackgasse. Ist es nicht. Für genau diesen Fall gibt es ein etabliertes System aus Regulierungsbeauftragten, Grüner Karte und Entschädigungsstellen.
Welches Recht gilt?
Passiert der Unfall in Deutschland, wird nach deutschem Recht reguliert — unabhängig davon, wo das gegnerische Fahrzeug zugelassen ist. Ihnen stehen dieselben Positionen zu wie sonst: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachterkosten, Auslagenpauschale.
Anders ist nur der Weg dorthin: Nicht die ausländische Versicherung reguliert selbst, sondern ein von ihr benannter Beauftragter in Deutschland.
Der erste Schritt: Regulierungsbeauftragten ermitteln
Über den Zentralruf der Autoversicherer lässt sich anhand von Kennzeichen und Zulassungsland ermitteln, welche Versicherung zuständig ist und wer den Schaden in Deutschland bearbeitet. Die Abfrage ist kostenfrei und auch online möglich; die Auskunft kommt in der Regel innerhalb weniger Tage.
Was Sie dafür brauchen: vollständiges Kennzeichen mit Landeskennung, Unfalldatum, Unfallort, Fahrzeugtyp und wenn möglich die Nummer der Grünen Karte oder der Versicherungspolice.
Was die Grüne Karte ist
Die Grüne Karte ist der internationale Versicherungsnachweis. Sie belegt, dass für das Fahrzeug im Besuchsland Haftpflichtdeckung besteht. Innerhalb der EU wird sie nicht mehr zwingend mitgeführt — das Kennzeichen genügt als Nachweis. Bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Staaten ist sie dagegen das zentrale Dokument. Notieren oder fotografieren Sie sie am Unfallort, wenn der Gegner sie vorlegt.
Am Unfallort besonders wichtig
- Polizei hinzuziehen — bei ausländischen Beteiligten fast immer sinnvoll, weil die Identität sonst schwer zu sichern ist.
- Ausweis und Fahrzeugpapiere fotografieren, nicht nur abschreiben.
- Kennzeichen und Landeskennung vollständig dokumentieren, inklusive Fotos des gesamten Fahrzeugs.
- Europäischen Unfallbericht ausfüllen — er ist mehrsprachig aufgebaut und übersetzt sich Zeile für Zeile. Siehe Einigungsprotokoll richtig ausfüllen.
- Zeugen sichern, mit Anschrift und Telefonnummer.
- Kein Bargeld annehmen als angebliche Abgeltung — die Schadenhöhe steht am Unfallort noch nicht fest.
Wenn niemand ermittelbar ist
Fährt das Fahrzeug unversichert, ist es nicht auffindbar oder handelt es sich um Fahrerflucht, greift die Verkehrsopferhilfe als Entschädigungsfonds. Sie leistet allerdings nur eingeschränkt — bei reinen Sachschäden häufig erst ab einer Selbstbeteiligung und nur, wenn zusätzlich ein Personenschaden vorliegt oder der Verursacher ermittelt, aber nicht versichert ist. Zum Vorgehen bei unbekanntem Verursacher siehe Fahrerflucht.
Warum das eigene Gutachten hier besonders zählt
Die Regulierung über einen Beauftragten dauert erfahrungsgemäß länger als ein Inlandsfall — Rückfragen laufen über die ausländische Versicherung, Übersetzungen kosten Zeit. Ein vollständiges, prüffestes Gutachten von Anfang an verkürzt diesen Weg spürbar, weil es Rückfragen vorwegnimmt.
Die freie Gutachterwahl gilt auch hier — Sie sind nicht verpflichtet, einen vom Beauftragten vorgeschlagenen Sachverständigen zu akzeptieren. Siehe Gutachterwahl.
Der umgekehrte Fall
Hatten Sie den Unfall selbst im Ausland, gelten andere Regeln — dort entscheidet das Recht des Unfallorts über Haftung und Schadenumfang. Das behandelt Unfall im Ausland.
Begutachtung im Ruhrgebiet
Das KFZ-Sachverständigenbüro MBM begutachtet Unfallschäden mit ausländischer Beteiligung in Dortmund, Essen, Bochum, Gelsenkirchen, Herne, Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Witten, Hagen, Hamm, Oberhausen, Duisburg und Düsseldorf — mit vollständiger Fotodokumentation, die auch nach Monaten noch trägt.
FAQ Unfall mit ausländischem Fahrzeug
Wer zahlt meinen Schaden?
Die Haftpflichtversicherung des ausländischen Fahrzeugs, vertreten durch einen Regulierungsbeauftragten in Deutschland.
Wie finde ich die zuständige Versicherung?
Über den Zentralruf der Autoversicherer anhand von Kennzeichen, Zulassungsland und Unfalldatum.
Wie lange dauert die Regulierung?
Länger als im Inlandsfall. Der Beauftragte muss innerhalb einer angemessenen Frist Stellung nehmen; in der Praxis sind mehrere Wochen üblich.
Was, wenn der Gegner nicht versichert war?
Dann kommt die Verkehrsopferhilfe in Betracht — mit Einschränkungen, vor allem bei reinen Sachschäden.
Brauche ich einen Anwalt?
Bei Auslandsbeteiligung fast immer empfehlenswert. Die Kosten trägt bei klarer Haftung die Gegenseite — siehe Anwaltskosten nach Unfall.
Sie brauchen ein belastbares Gutachten? MBM KFZ-Sachverständigenbüro, Mirdit Behluli: Tel. +49 163 7805827, E-Mail: info@kfzgutachter-experte.de — Begutachtung im gesamten Ruhrgebiet, auf Wunsch bei Ihnen vor Ort.
