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Ratgeber

Gutachter selbst wählen: Ihre Rechte als Unfallgeschädigter.

Als Unfallgeschädigter dürfen Sie den KFZ-Gutachter frei wählen. Wir erklären Ihre Rechte — und warum das wichtig ist.

KFZ-Voll-Service München1 Min. Lesezeit
Gutachter selbst wählen: Ihre Rechte als Unfallgeschädigter

Gutachter selbst wählen: Ihre Rechte als Unfallgeschädigter

Nach einem Unfall, bei dem Sie nicht schuld sind, haben Sie das Recht, Ihren eigenen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Das ist gesetzlich verbrieft — und wichtig für eine faire Schadensregulierung.

Das Recht auf freie Gutachterwahl

Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) darf der Unfallgeschädigte den Sachverständigen frei wählen. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss die Kosten eines unabhängigen Gutachters erstatten — sofern diese angemessen sind.

Warum Sie NICHT den Gutachter der Versicherung nehmen sollten

Versicherungseigene Gutachter stehen in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Auftraggeber. Studien zeigen, dass von Versicherungen beauftragte Gutachter im Schnitt niedrigere Schadenshöhen ermitteln. Ein unabhängiger Sachverständiger arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse.

So läuft es richtig ab

  1. Unfall passiert — Fahrzeug nicht bewegen / nicht reparieren lassen
  2. Unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen (z. B. KFZ Gutachter Experte)
  3. Gutachter kommt zu Ihnen — oft innerhalb von 24 Stunden
  4. Gutachten wird erstellt und der Versicherung vorgelegt
  5. Versicherung erstattet Schaden auf Basis des unabhängigen Gutachtens

Was uns von Versicherungsgutachtern unterscheidet

Wir arbeiten ausschließlich für Sie — den Fahrzeugeigentümer. Unsere Gutachten sind gerichtsfest, anerkannt von allen Versicherungen und Gerichten in Deutschland.

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