Gutachter selbst wählen: Ihre Rechte als Unfallgeschädigter
Nach einem Unfall, bei dem Sie nicht schuld sind, haben Sie das Recht, Ihren eigenen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Das ist gesetzlich verbrieft — und wichtig für eine faire Schadensregulierung.
Das Recht auf freie Gutachterwahl
Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) darf der Unfallgeschädigte den Sachverständigen frei wählen. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss die Kosten eines unabhängigen Gutachters erstatten — sofern diese angemessen sind.
Warum Sie NICHT den Gutachter der Versicherung nehmen sollten
Versicherungseigene Gutachter stehen in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Auftraggeber. Studien zeigen, dass von Versicherungen beauftragte Gutachter im Schnitt niedrigere Schadenshöhen ermitteln. Ein unabhängiger Sachverständiger arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse.
So läuft es richtig ab
- Unfall passiert — Fahrzeug nicht bewegen / nicht reparieren lassen
- Unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen (z. B. KFZ Gutachter Experte)
- Gutachter kommt zu Ihnen — oft innerhalb von 24 Stunden
- Gutachten wird erstellt und der Versicherung vorgelegt
- Versicherung erstattet Schaden auf Basis des unabhängigen Gutachtens
Was uns von Versicherungsgutachtern unterscheidet
Wir arbeiten ausschließlich für Sie — den Fahrzeugeigentümer. Unsere Gutachten sind gerichtsfest, anerkannt von allen Versicherungen und Gerichten in Deutschland.
