Merkantiler Minderwert: Was ist das?
Der merkantile Minderwert (auch: Handelsminderung) beschreibt die Wertminderung eines Fahrzeugs nach einem reparierten Unfallschaden. Selbst wenn Ihr Auto perfekt repariert wurde, ist es am Markt weniger wert als ein unfallfreies Fahrzeug — und genau diesen Unterschied können Sie von der gegnerischen Versicherung einfordern.
Ein Beispiel
Ihr Fahrzeug war vor dem Unfall 15.000 € wert. Nach professioneller Reparatur ist es technisch einwandfrei — aber am Gebrauchtwagenmarkt nur noch 13.500 € wert. Der Unterschied von 1.500 € ist der merkantile Minderwert.
Wer zahlt den Minderwert?
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ist zur Erstattung des merkantilen Minderwerts verpflichtet. Voraussetzung ist ein neutrales Gutachten, das den Minderwert belegt.
Wann entsteht kein merkantiler Minderwert?
- Fahrzeuge älter als 5–7 Jahre (je nach Gericht)
- Fahrzeuge mit sehr hoher Laufleistung (über 100.000 km)
- Sehr kleine Schäden ohne strukturelle Bedeutung
Wie hoch ist der Minderwert?
Die Berechnung erfolgt nach anerkannten Methoden (z. B. Ruhkopf/Sahm oder Halbgewachs). Ein erfahrener Sachverständiger ermittelt den genauen Betrag auf Basis von Fahrzeugalter, Schadensumfang und Fahrzeugwert.
Lassen Sie den merkantilen Minderwert von KFZ Gutachter Experte professionell ermitteln — damit Sie keinen Cent verschenken.
