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Merkantiler Minderwert: Was ist das und wie viel steht Ihnen zu?

Merkantiler Minderwert nach Unfall — Definition, Berechnung und wie Sie ihn von der Versicherung erstattet bekommen.

KFZ-Voll-Service München1 Min. Lesezeit
Merkantiler Minderwert: Was ist das und wie viel steht Ihnen zu?

Merkantiler Minderwert: Was ist das?

Der merkantile Minderwert (auch: Handelsminderung) beschreibt die Wertminderung eines Fahrzeugs nach einem reparierten Unfallschaden. Selbst wenn Ihr Auto perfekt repariert wurde, ist es am Markt weniger wert als ein unfallfreies Fahrzeug — und genau diesen Unterschied können Sie von der gegnerischen Versicherung einfordern.

Ein Beispiel

Ihr Fahrzeug war vor dem Unfall 15.000 € wert. Nach professioneller Reparatur ist es technisch einwandfrei — aber am Gebrauchtwagenmarkt nur noch 13.500 € wert. Der Unterschied von 1.500 € ist der merkantile Minderwert.

Wer zahlt den Minderwert?

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ist zur Erstattung des merkantilen Minderwerts verpflichtet. Voraussetzung ist ein neutrales Gutachten, das den Minderwert belegt.

Wann entsteht kein merkantiler Minderwert?

  • Fahrzeuge älter als 5–7 Jahre (je nach Gericht)
  • Fahrzeuge mit sehr hoher Laufleistung (über 100.000 km)
  • Sehr kleine Schäden ohne strukturelle Bedeutung

Wie hoch ist der Minderwert?

Die Berechnung erfolgt nach anerkannten Methoden (z. B. Ruhkopf/Sahm oder Halbgewachs). Ein erfahrener Sachverständiger ermittelt den genauen Betrag auf Basis von Fahrzeugalter, Schadensumfang und Fahrzeugwert.

Lassen Sie den merkantilen Minderwert von KFZ Gutachter Experte professionell ermitteln — damit Sie keinen Cent verschenken.

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