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Fahrerflucht: Was tun als Geschädigter?

Jemand hat Ihr Auto beschädigt und ist geflüchtet? So sichern Sie Beweise, erstatten Anzeige und schützen Ihren Versicherungsanspruch nach Fahrerflucht.

Mirdit Behluli2 Min. Lesezeit
Fahrerflucht: Was tun als Geschädigter?

Fahrerflucht: Was tun als Geschädigter?

Ihr Fahrzeug wurde beschädigt und der Verursacher ist einfach weitergefahren — ohne Daten zu hinterlassen. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) ist strafbar und kein Kavaliersdelikt. Als Geschädigter haben Sie trotzdem Möglichkeiten, Ihren Schaden geltend zu machen.

Sofortmaßnahmen nach Fahrerflucht

  1. Polizei rufen (110) — Erstatten Sie sofort Anzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Die Polizei nimmt eine Unfallanzeige auf, die für Ihre Versicherung unbedingt erforderlich ist.
  2. Fotos machen — Schaden, Fahrzeugposition, Fremdlack, Lacksplitter, eventuelle Reifenspuren dokumentieren.
  3. Zeugen befragen — Hat jemand das Kennzeichen des Verursachers oder das Fahrzeug beobachtet?
  4. Kameraaufnahmen sichern — Fordern Sie sofort beim Parkhausbetreiber, Geschäft oder Anwohner Kameraaufnahmen an. Aufnahmen werden oft nach 24–72 Stunden überschrieben.
  5. Hinweise notieren — Fremdlack, Fahrzeugteile oder Reifenspuren können den Verursacher identifizieren helfen.

Wer zahlt bei Fahrerflucht?

Das hängt davon ab, ob der Verursacher gefunden wird:

  • Verursacher gefunden: Seine Haftpflichtversicherung zahlt Ihren Schaden vollständig — inklusive Gutachten, Reparatur, Minderwert und Nutzungsausfall.
  • Verursacher unbekannt: Ihre eigene Vollkaskoversicherung kommt für den Schaden auf — abzüglich Selbstbeteiligung, mit möglicher Rückstufung.
  • Kein Vollkaskovertrag: Sie können beim Verkehrsopferhilfe e.V. (VOH) einen Antrag auf Entschädigung stellen — bei Personenschäden und unter bestimmten Bedingungen auch bei reinen Sachschäden.

Was ist die Verkehrsopferhilfe?

Die Verkehrsopferhilfe (VOH) ist ein Entschädigungsfonds der deutschen Kfz-Versicherer. Sie zahlt Opfern von Unfällen mit nicht identifizierten oder nicht versicherten Fahrzeugen eine Entschädigung. Bei Fahrerflucht-Sachschäden greift die VOH jedoch nur bei gleichzeitigem Personenschaden — nicht bei reinen Blechschäden ohne eigenen Vollkaskovertrag.

Strafrecht: Was droht dem Verursacher?

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) kann bestraft werden mit:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
  • Führerscheinentzug
  • Regressforderungen der eigenen Versicherung (Versicherung kann die Schadenskosten vom Flüchtenden zurückfordern)

Brauche ich bei Fahrerflucht ein Gutachten?

Ja — unbedingt. Das Gutachten dokumentiert den Schaden vollständig, belegt die Schadenshöhe für Versicherung und Polizei und ist die Grundlage für eine vollständige Regulierung — ob durch den Verursacher, Ihre Vollkaskoversicherung oder die VOH. Beauftragen Sie sofort, bevor das Fahrzeug repariert oder bewegt wird.

MBM KFZ-Sachverständigenbüro hilft Ihnen nach Fahrerflucht. Tel. +49 163 7805827, E-Mail: info@mbm-gutachter.de. Einsatz im gesamten Ruhrgebiet.

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