Unfall im Ausland: Was nun?
Ein Auffahrunfall in Spanien, ein Parkrempler in Österreich — Unfälle im Ausland sind unangenehm und bürokratisch. Die gute Nachricht: Im europäischen Ausland gelten klare Regeln, und als Geschädigter haben Sie konkrete Ansprüche auch gegen ausländische Versicherungen.
Grüne Versicherungskarte — was ist das?
Die Grüne Karte (internationaler Kraftfahrzeugversicherungsnachweis) belegt, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. In Europa ist sie nicht mehr Pflicht, in vielen Ländern außerhalb der EU aber noch erforderlich. Nehmen Sie sie trotzdem immer mit — sie erleichtert die Schadensabwicklung.
Was sofort nach einem Unfall im Ausland tun?
- Europäischen Unfallbericht ausfüllen — Der Europäische Unfallbericht (auch: Constat Amiable) ist in den meisten europäischen Ländern der Standard. Beide Fahrer füllen das Formular gemeinsam aus und unterschreiben. Nicht unterschreiben, wenn Sie den Inhalt nicht verstehen.
- Polizei rufen — Bei Personenschäden oder Unklarheiten über die Schuldfrage immer die Polizei hinzuziehen.
- Fotos machen — Schäden, Kennzeichen, Unfallstelle, beteiligte Fahrzeuge.
- Versicherungsdaten notieren — Name und Adresse des Unfallgegners sowie seine Versicherungsgesellschaft und Versicherungsscheinnummer.
Wer zahlt bei Fremdverschulden im Ausland?
Innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gilt: Sie können Ihren Schadensersatzanspruch direkt bei der deutschen Niederlassung der ausländischen Versicherung oder beim deutschen Entschädigungsfonds geltend machen — Sie müssen sich nicht ins Ausland wenden.
Zuständig ist das Deutsches Büro Grüne Karte (DBGK): Es vermittelt bei Auslandsunfällen zwischen deutschen Geschädigten und ausländischen Versicherern. Alternativ wenden Sie sich an den Schadenregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung in Deutschland.
Kaskoversicherung bei Auslandsunfall
Wenn Sie selbst schuld sind oder der Verursacher flüchtig ist, springt Ihre eigene Kaskoversicherung ein — sofern vorhanden. Teilkaskoschäden (z. B. Diebstahl, Glasbruch, Wildschaden) sind ebenfalls abgedeckt. Achten Sie auf die Selbstbeteiligung.
Brauche ich im Ausland ein Gutachten?
Bei größeren Schäden empfehlen wir, das Fahrzeug nach Deutschland zu transportieren (oder zunächst fotografisch vollständig zu dokumentieren) und hier ein unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen. Deutsche Gutachten sind auch gegenüber ausländischen Versicherern belastbar und erleichtern die Regulierung erheblich.
Schutzbrief und ADAC-Mitgliedschaft im Ausland
Ein Schutzbrief oder ADAC-Mitgliedschaft kann helfen bei: Pannenhilfe, Rücktransport des Fahrzeugs, Unterkunft bei Ausfall des Fahrzeugs. Diese Leistungen ersetzen jedoch keine Kaskoversicherung und zahlen keinen Schadensersatz gegen den Unfallverursacher.
Hatten Sie einen Unfall im Ausland und brauchen ein Gutachten oder Beratung? MBM KFZ-Sachverständigenbüro, Mirdit Behluli — Tel. +49 163 7805827, E-Mail: info@mbm-gutachter.de. Wir helfen Ihnen im Ruhrgebiet und Umgebung.
