Unabhängig & gerichtsfest

MBM KFZ-Sachverständigenbüro

Unabhängiger KFZ-Gutachter — nutzen Sie Ihre freie Gutachterwahl

Wer den Gutachter beauftragt, bestimmt das Ergebnis. Nach einem unverschuldeten Unfall ist das Ihr Recht — und die Gegenseite zahlt.

Kennzeichen

Woran Sie Unabhängigkeit erkennen

Unabhängigkeit ist kein Werbebegriff, sondern eine Frage der Auftragslage. Entscheidend ist, wer den Sachverständigen beauftragt und wer sein Honorar langfristig sichert.

Ein Gutachter mit Rahmenvertrag beim Versicherer hat ein wirtschaftliches Interesse an niedrigen Schadensummen. Ein freier Sachverständiger hat das nicht.

Merkmale eines freien Gutachters:

  • Beauftragt und bezahlt ausschließlich in Ihrem Interesse
  • Keine Rahmenverträge mit Versicherern über Honorarkürzungen
  • Keine Bindung an bestimmte Werkstätten oder Restwertbörsen
  • Zertifizierung durch einen anerkannten Verband, etwa VfK, BVSK oder GTÜ
  • Vollständige Erfassung von Minderwert, Restwert und Nutzungsausfall
  • Nachvollziehbare Herleitung aller Werte im Gutachten
  • Erreichbar und ansprechbar auch nach Übergabe des Gutachtens

Gegenüberstellung

Freier Gutachter oder Versicherungsgutachter

PunktFreier GutachterVersicherungsgutachter
Wer erteilt den AuftragSie als GeschädigterDie regulierende Versicherung
Wessen Interesse zähltVollständige Erfassung Ihres SchadensWirtschaftliche Regulierung für den Versicherer
Minderwert und NutzungsausfallWerden regelmäßig ausgewiesenWerden häufig knapp oder gar nicht angesetzt
RestwertermittlungRegionaler Markt, für Sie verwertbarÜberregionale Höchstgebote aus Restwertbörsen
StundenverrechnungssätzeMarkenwerkstatt, sofern zulässigVerweis auf günstigere freie Werkstätten
Ansprechpartner danachDerselbe SachverständigeWechselnde Sachbearbeitung

Ihr Recht in einem Satz

Nach Paragraf 249 BGB dürfen Sie den Zustand herstellen lassen, der ohne das Schadensereignis bestünde — und dafür einen Sachverständigen Ihrer Wahl hinzuziehen. Die Kosten gehören zum ersatzfähigen Schaden.

Hinweise der gegnerischen Versicherung, sie schicke einen eigenen Gutachter oder ein Kostenvoranschlag genüge, sind Empfehlungen im Interesse des Versicherers — keine Verpflichtung für Sie.

FAQ

Häufige Fragen zur freien Gutachterwahl

Was bedeutet freie Gutachterwahl?+
Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls dürfen Sie den Sachverständigen frei bestimmen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen weder einen Gutachter vorschreiben noch die Beauftragung von ihrer Zustimmung abhängig machen. Sie muss die Kosten eines geeigneten Sachverständigen als Teil des Schadens ersetzen.
Die Versicherung hat schon einen Gutachter geschickt — was nun?+
Sie sind nicht verpflichtet, dessen Ergebnis zu akzeptieren. Solange das Fahrzeug unrepariert ist, können Sie ein eigenes Gutachten erstellen lassen. Weicht das Ergebnis nach oben ab, ist unser Gutachten die Grundlage für die Nachforderung.
Was kostet ein unabhängiger Gutachter?+
Bei Fremdverschulden nichts. Die Gutachterkosten sind Teil des ersatzfähigen Schadens und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Sie treten die Forderung an uns ab und strecken nichts vor.
Woran erkenne ich einen wirklich freien Sachverständigen?+
An drei Punkten: Er wird von Ihnen beauftragt, nicht von der Versicherung. Er hat keine Rahmenvereinbarung mit dem regulierenden Versicherer. Und er weist Minderwert, Restwert sowie Nutzungsausfall vollständig aus, statt diese Positionen wegzulassen.
Ist ein freier Gutachter schlechter als DEKRA oder TÜV?+
Nein. Prüforganisationen sind für Hauptuntersuchungen zuständig, nicht per se die bessere Wahl bei der Schadenregulierung. Entscheidend sind Qualifikation, Zertifizierung und Unabhängigkeit vom regulierenden Versicherer.
Muss ich das Gutachten der Versicherung vorlegen?+
Ja, das Gutachten ist die Grundlage der Regulierung und wird der gegnerischen Versicherung übermittelt. Das übernehmen wir auf Wunsch für Sie, ebenso die Abstimmung mit Ihrem Rechtsanwalt.

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