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MBM KFZ-Sachverständigenbüro

Gegengutachten KFZ — wenn die Versicherung zu niedrig rechnet

Kürzungen sind kein Zufall, sondern Methode. Wir prüfen das vorliegende Gutachten, benennen die Abweichungen und liefern die Grundlage für Ihre Nachforderung.

Muster

Die sechs häufigsten Kürzungen

Wenn Sie eine dieser Positionen in Ihrer Abrechnung finden, lohnt eine Prüfung.

Verweis auf freie Werkstatt

Statt der markengebundenen Fachwerkstatt wird ein günstigerer Stundenverrechnungssatz angesetzt — bei jungen oder scheckheftgepflegten Fahrzeugen häufig unzulässig.

Restwert aus der Börse

Überregionale Höchstgebote aus Restwertbörsen erhöhen den Restwert und senken Ihre Auszahlung. Maßgeblich ist der regionale Markt.

Zu niedriger Wiederbeschaffungswert

Wird das Ersatzfahrzeug zu billig angesetzt, entsteht ein Totalschaden rechnerisch früher und die Erstattung fällt geringer aus.

Minderwert gestrichen

Der merkantile Minderwert wird pauschal verneint oder deutlich zu niedrig bemessen — oft ein vierstelliger Unterschied.

Positionen gekürzt

Verbringungskosten, Beilackierung, Ersatzteilaufschläge oder Probefahrt werden gestrichen, obwohl sie zur fachgerechten Reparatur gehören.

Nutzungsausfall verkürzt

Die angesetzte Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer fällt kürzer aus als realistisch — das kürzt Mietwagen oder Ausfallentschädigung.

Ablauf

So läuft die Überprüfung

1
Unterlagen sichten

Sie senden uns das vorliegende Gutachten oder Abrechnungsschreiben. Wir sagen Ihnen kostenlos, ob sich ein Gegengutachten lohnt.

2
Fahrzeug prüfen

Solange das Fahrzeug unrepariert ist, nehmen wir den Schaden eigenständig auf. Danach arbeiten wir mit vorhandener Dokumentation.

3
Gegengutachten

Wir kalkulieren neu, benennen die Abweichungen konkret und begründen jede Position nachprüfbar.

4
Durchsetzung

Das Gegengutachten geht an die Versicherung — auf Wunsch in Abstimmung mit Ihrem Rechtsanwalt.

Vor der Beauftragung

  • Reparieren Sie nicht, bevor die Prüfung abgeschlossen ist
  • Bewahren Sie alle Schreiben der Versicherung vollständig auf
  • Verkaufen Sie das Fahrzeug nicht auf Basis des strittigen Restwerts
  • Achten Sie auf Fristen — Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren

FAQ

Häufige Fragen zum Gegengutachten

Was ist ein Gegengutachten?+
Ein Gegengutachten ist ein zweites, unabhängiges Sachverständigengutachten, das ein vorliegendes Gutachten überprüft und korrigiert. Es wird eingesetzt, wenn das Gutachten der Versicherung die Schadenhöhe, den Fahrzeugwert oder einzelne Positionen zu niedrig ansetzt.
Wer zahlt das Gegengutachten?+
Bei einem Haftpflichtschaden sind die Kosten eines berechtigten Zweitgutachtens erstattungsfähig, wenn das Erstgutachten erkennbar fehlerhaft war. Bei Kaskoschäden zahlen Sie zunächst selbst. Führt die Korrektur zu einer höheren Regulierung, rechnet sich das Gutachten in der Regel deutlich.
Lohnt sich der Aufwand?+
Als Faustregel: ab einer Abweichung von etwa 500 Euro. Bei Totalschadenfällen mit strittigem Restwert oder Wiederbeschaffungswert liegen die Differenzen oft im vierstelligen Bereich — dort lohnt es fast immer.
Geht das auch nach der Reparatur?+
Eingeschränkt. Ist das Fahrzeug bereits repariert, lässt sich der ursprüngliche Schadenumfang nur noch über vorhandene Fotos, Rechnungen und Werkstattunterlagen rekonstruieren. Beauftragen Sie das Gegengutachten deshalb möglichst vor der Instandsetzung.
Was passiert bei widersprüchlichen Gutachten?+
Zunächst wird auf Basis der Gutachten verhandelt. Bleibt die Versicherung bei ihrer Position, entscheidet im Streitfall ein gerichtlich bestellter Sachverständiger. Ein gut begründetes Gegengutachten verbessert Ihre Ausgangslage dabei erheblich.
Prüfen Sie auch Gutachten von DEKRA, HUK oder Allianz?+
Ja. Wir prüfen jedes vorliegende Gutachten unabhängig davon, wer es erstellt hat — Prüforganisation, versicherungseigener Sachverständiger oder ein anderer freier Gutachter.

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