Unabhängig & gerichtsfest

Ihr Recht nach dem Unfall

Unfallgutachter beauftragen — Freie Wahl, Ihre Rechte

Sie dürfen Ihren Unfallgutachter frei wählen — unabhängig von der Versicherung des Unfallverursachers. Die Kosten übernimmt die gegnerische Haftpflicht.

§249 BGB

Ihr Recht auf freie Gutachterwahl

Das Bürgerliche Gesetzbuch (§249 BGB) garantiert Ihnen als Unfallgeschädigtem das Recht auf vollständige Naturalrestitution — das bedeutet: Sie wählen den Gutachter, den Sie für kompetent halten, nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung.

Viele Versicherungen versuchen, Unfallgeschädigte auf ihre eigenen, günstigeren Gutachter zu lenken. Das ist legal, aber Sie müssen dies nicht akzeptieren.

Ihre Rechte im Überblick

  • Freie Wahl des Unfallgutachters (§249 BGB)
  • Versicherung des Verursachers zahlt die Gutachterkosten
  • Kein Gutachter der Versicherung akzeptieren müssen
  • Gutachten als Grundlage für alle Schadensersatzansprüche
  • Widerspruch gegen Versicherungsgutachten möglich

Aufgaben

Was macht ein Unfallgutachter?

Schadensaufnahme

Vollständige Dokumentation aller sichtbaren und verdeckten Unfallschäden mit Fotos und Maßen.

Reparaturkostenkalkulation

Ermittlung der notwendigen Reparaturkosten auf Basis der Stundenverrechnungssätze der Richtwerkstatt.

Wertminderung

Berechnung des merkantilen Minderwerts — den Wertverlust, der trotz fachgerechter Reparatur verbleibt.

Totalschadenberechnung

Bei wirtschaftlichem Totalschaden: Ermittlung von Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Nutzungsausfall

Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung für jeden Tag, an dem das Fahrzeug nicht genutzt werden kann.

Gerichtsfeste Dokumentation

Erstellt nach anerkannten Standards — als Beweismittel in jedem Rechtsstreit verwendbar.

FAQ

Häufige Fragen zum Unfallgutachter

Darf ich meinen Unfallgutachter selbst wählen?+
Ja, absolut. Als Unfallgeschädigter haben Sie nach §249 BGB das Recht, einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Versicherung des Unfallverursachers ist verpflichtet, die Kosten zu erstatten. Sie müssen keinen Gutachter der Versicherung akzeptieren.
Was ist der Unterschied zwischen einem Versicherungsgutachter und einem unabhängigen Unfallgutachter?+
Ein Versicherungsgutachter wird von der Versicherung beauftragt und bezahlt — sein Interesse liegt oft darin, den Schaden kleinzurechnen. Ein unabhängiger Unfallgutachter wie MBM arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse und dokumentiert alle Schadenspositionen vollständig.
Was kostet ein Unfallgutachter?+
Bei einem Unfall durch Fremdverschulden zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers den Unfallgutachter — für Sie entstehen keine Kosten. Die Gutachtergebühren richten sich nach der Schadenshöhe (Honorartabellen BVSK/HUK).
Was passiert, wenn die Versicherung das Gutachten ablehnt?+
Lehnt die Versicherung das Gutachten ab oder kürzt sie die Schadensersatzsumme, können Sie klagen. Unser Gutachten ist gerichtsfest erstellt und hat als Sachverständigengutachten vor Gericht volle Beweiskraft.
Wie schnell kommt der Unfallgutachter?+
In der Regel melden wir uns innerhalb einer Stunde und vereinbaren einen Termin — oft noch am selben Tag. Das fertige Gutachten liegt Ihnen innerhalb von 24–48 Stunden vor.

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