Ihr Recht nach dem Unfall
Unfallgutachter beauftragen — Freie Wahl, Ihre Rechte
Sie dürfen Ihren Unfallgutachter frei wählen — unabhängig von der Versicherung des Unfallverursachers. Die Kosten übernimmt die gegnerische Haftpflicht.
§249 BGB
Ihr Recht auf freie Gutachterwahl
Das Bürgerliche Gesetzbuch (§249 BGB) garantiert Ihnen als Unfallgeschädigtem das Recht auf vollständige Naturalrestitution — das bedeutet: Sie wählen den Gutachter, den Sie für kompetent halten, nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung.
Viele Versicherungen versuchen, Unfallgeschädigte auf ihre eigenen, günstigeren Gutachter zu lenken. Das ist legal, aber Sie müssen dies nicht akzeptieren.
Ihre Rechte im Überblick
- Freie Wahl des Unfallgutachters (§249 BGB)
- Versicherung des Verursachers zahlt die Gutachterkosten
- Kein Gutachter der Versicherung akzeptieren müssen
- Gutachten als Grundlage für alle Schadensersatzansprüche
- Widerspruch gegen Versicherungsgutachten möglich
Aufgaben
Was macht ein Unfallgutachter?
Vollständige Dokumentation aller sichtbaren und verdeckten Unfallschäden mit Fotos und Maßen.
Ermittlung der notwendigen Reparaturkosten auf Basis der Stundenverrechnungssätze der Richtwerkstatt.
Berechnung des merkantilen Minderwerts — den Wertverlust, der trotz fachgerechter Reparatur verbleibt.
Bei wirtschaftlichem Totalschaden: Ermittlung von Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung für jeden Tag, an dem das Fahrzeug nicht genutzt werden kann.
Erstellt nach anerkannten Standards — als Beweismittel in jedem Rechtsstreit verwendbar.
FAQ
Häufige Fragen zum Unfallgutachter
Darf ich meinen Unfallgutachter selbst wählen?+
Was ist der Unterschied zwischen einem Versicherungsgutachter und einem unabhängigen Unfallgutachter?+
Was kostet ein Unfallgutachter?+
Was passiert, wenn die Versicherung das Gutachten ablehnt?+
Wie schnell kommt der Unfallgutachter?+
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