Unabhängiger Sachverständiger vs. Versicherungsgutachter
Nicht alle KFZ-Gutachter sind gleich. Der entscheidende Unterschied: Für wen arbeitet der Gutachter? Wer zahlt ihn — und welche Interessen vertritt er?
Der Versicherungsgutachter
Versicherungseigene Gutachter werden direkt von der Versicherungsgesellschaft beauftragt und bezahlt. Ihr wirtschaftliches Interesse liegt bei der Versicherung. Das führt in der Praxis dazu, dass:
- Schadenshöhen niedriger eingeschätzt werden
- Der merkantile Minderwert nicht oder zu niedrig angesetzt wird
- Reparaturwege vorgeschlagen werden, die die Versicherung günstiger kommen
Der unabhängige Sachverständige
Wir werden von Ihnen — dem Fahrzeugeigentümer — beauftragt. Bei Haftpflichtschäden bezahlt zwar die gegnerische Versicherung die Kosten, aber wir arbeiten ausschließlich in Ihrem Interesse. Das bedeutet:
- Vollständige und faire Schadenermittlung
- Merkantiler Minderwert wird korrekt erfasst
- Gerichtsfeste Dokumentation
- Klare Empfehlung: Reparatur oder Totalschaden
Ihr gutes Recht
Der Bundesgerichtshof hat mehrfach bestätigt: Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Nutzen Sie es.
