Unabhängig & gerichtsfest

MBM KFZ-Sachverständigenbüro

Schadensregulierung nach dem Gutachten — so geht es weiter

Das Gutachten ist die Grundlage, nicht das Ergebnis. Hier steht, welche Positionen Sie fordern können, wie lange die Regulierung dauert und was bei Kürzungen zu tun ist.

Anspruch

Was Sie fordern können

Nach einem unverschuldeten Unfall ist der gesamte entstandene Schaden zu ersetzen — nicht nur die Reparatur. Genau hier bleibt regelmäßig Geld liegen, weil einzelne Positionen schlicht nicht geltend gemacht werden.

Unser Gutachten weist die relevanten Positionen aus, damit sie überhaupt gefordert werden können.

Ersatzfähige Positionen:

  • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand bei Totalschaden
  • Merkantiler Minderwert
  • Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten
  • Sachverständigenhonorar
  • Abschlepp-, Bergungs- und Standkosten
  • An- und Abmeldekosten bei Ersatzbeschaffung
  • Auslagenpauschale für Telefon, Porto und Fahrten
  • Anwaltskosten bei Fremdverschulden
  • Verdienstausfall und Heilbehandlungskosten bei Personenschaden

Ablauf

Vom Gutachten zur Auszahlung

1
Gutachten übermitteln

Das fertige Gutachten geht an die gegnerische Versicherung — auf Wunsch übernehmen wir den Versand direkt.

2
Anspruch beziffern

Alle Positionen werden zusammengestellt und mit Frist geltend gemacht. Bei Fremdverschulden übernimmt das meist der Anwalt.

3
Prüfung durch die Versicherung

Die Regulierungsprüfung dauert üblicherweise zwei bis vier Wochen. Rückfragen und Nachforderungen sind normal.

4
Auszahlung oder Widerspruch

Wird vollständig reguliert, ist der Fall abgeschlossen. Bei Kürzungen prüfen wir die Abrechnung und begründen die offenen Positionen nach.

Konkret abrechnen oder fiktiv?

Bei der konkreten Abrechnung lassen Sie reparieren und reichen die Rechnung ein — inklusive Mehrwertsteuer. Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich den Netto-Betrag aus dem Gutachten auszahlen und entscheiden selbst über die Reparatur.

Beides ist zulässig. Welcher Weg für Sie günstiger ist, hängt von Fahrzeugalter, Verkaufsabsicht und Schadenhöhe ab — wir ordnen das im Einzelfall mit Ihnen ein.

FAQ

Häufige Fragen zur Regulierung

Wie lange dauert die Regulierung nach dem Gutachten?+
Nach Eingang aller Unterlagen prüfen Versicherer üblicherweise zwei bis vier Wochen. Bei klaren Haftungsverhältnissen geht es schneller, bei strittiger Schuldfrage oder Totalschaden deutlich länger. Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, eine angemessene Prüffrist von rund vier bis sechs Wochen wird von Gerichten aber allgemein akzeptiert.
Muss ich reparieren lassen, um Geld zu bekommen?+
Nein. Sie können sich den im Gutachten kalkulierten Netto-Reparaturbetrag auszahlen lassen und selbst entscheiden, ob und wie Sie reparieren. Bei dieser fiktiven Abrechnung wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet, sie fällt erst bei tatsächlicher Reparatur an.
Was ist eine Abtretungserklärung?+
Damit treten Sie den Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten an das Sachverständigenbüro ab. Wir rechnen dann direkt mit der Versicherung ab — Sie strecken nichts vor und haben mit der Honorarabwicklung nichts zu tun.
Die Versicherung kürzt einzelne Positionen — was tun?+
Kürzungen einzeln prüfen statt pauschal akzeptieren. Häufig betroffen sind Verbringungskosten, Beilackierung, Stundenverrechnungssätze und der Minderwert. Wir begründen die gestrichenen Positionen fachlich nach; in strittigen Fällen empfiehlt sich zusätzlich ein Anwalt.
Brauche ich einen Anwalt?+
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten. Es gibt daher praktisch keinen Grund, auf anwaltliche Vertretung zu verzichten. Bei Kaskoschäden und Eigenverschulden zahlen Sie den Anwalt dagegen selbst.
Wie lange kann ich Ansprüche geltend machen?+
Ansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren regelmäßig in drei Jahren zum Jahresende. Warten Sie trotzdem nicht — je länger der Unfall zurückliegt, desto schwieriger wird der Nachweis des Schadenumfangs.

Verwandte Themen:

Fragen zur Abrechnung?

Wir begleiten Sie über die Gutachtenerstellung hinaus bis zur Auszahlung.