Nach einem Verkehrsunfall haben Sie Schadensersatzansprüche gegen den Unfallverursacher und seine Versicherung. Diese Ansprüche verjähren jedoch — wer zu lange wartet, verliert sein Recht auf Entschädigung. Kennen Sie die Fristen.
Wie lange ist die Verjährungsfrist?
Die allgemeine Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall beträgt nach § 195 BGB in Verbindung mit § 199 BGB 3 Jahre. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Schaden eingetreten ist und Sie Kenntnis davon erlangt haben.
Beispiel: Unfall am 15. März 2024 → Verjährung beginnt am 31. Dezember 2024 → Verjährung tritt ein am 31. Dezember 2027.
Was gilt bei Personenschäden?
Bei Ansprüchen wegen Körperverletzung gilt ebenfalls die 3-Jahres-Frist. Jedoch: Bei Spätschäden (Verletzungen, die sich erst Jahre später manifestieren), beginnt die Frist erst ab Kenntnis des Spätschadens. Dauerschäden können besonders komplexe Verjährungsfragen aufwerfen — hier ist anwaltliche Beratung wichtig.
Sonderfall: Ansprüche nach PflVG
Ansprüche gegen die Versicherung des Schädigers nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) verjähren ebenfalls in 3 Jahren — wobei die Frist erst beginnt, wenn Sie die Versicherung kennen oder hätten kennen müssen.
Wie wird die Verjährung gehemmt oder unterbrochen?
Die Verjährung wird gehemmt (pausiert) durch:
- Laufende Verhandlungen mit der Versicherung — wichtig: Verhandlungen schriftlich führen, damit der Nachweis einfacher ist
- Klageerhebung
- Beauftragung eines Anwalts und dessen schriftliche Geltendmachung der Ansprüche
- Anerkenntnisse der Versicherung (auch teilweise)
Die Verjährung wird neu gestartet durch:
- Schuldanerkenntnis des Verursachers oder seiner Versicherung
- Abschlagszahlungen
Praxistipp: Schriftlichkeit ist alles
Führen Sie alle Kommunikation mit der Versicherung schriftlich (Brief oder E-Mail). Mündliche Verhandlungen hemmen die Verjährung nur, wenn sie nachweisbar sind. Stellen Sie sicher, dass Ihre Forderungen klar und beziffert bei der Versicherung eingehen — und bewahren Sie alle Unterlagen auf.
Was passiert wenn die Frist abläuft?
Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann die Versicherung die Zahlung verweigern — und ist dazu berechtigt. Ihr Anspruch besteht zwar noch, aber er ist nicht mehr durchsetzbar. Handeln Sie rechtzeitig.
Gutachten und Verjährung
Ein zeitnah beauftragtes Sachverständigengutachten ist nicht nur für die Schadenshöhe wichtig — es dokumentiert den Schaden zum Unfallzeitpunkt und ist ein wichtiger Beweis, falls die Versicherung versucht, Ansprüche durch Zeitablauf abzuwehren.
Fragen zu Ihrem Schadensfall? MBM KFZ-Sachverständigenbüro, Mirdit Behluli — Tel. +49 163 7805827, E-Mail: info@kfzgutachter-experte.de. Im gesamten Ruhrgebiet für Sie da.
