Versicherung zahlt zu wenig — was tun?
Es ist leider häufig: Die gegnerische Versicherung erkennt nach einem Unfall nur einen Teil des Schadens an, kürzt Positionen oder bietet eine Pauschalabfindung an, die weit unter Ihrem tatsächlichen Anspruch liegt. Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht, sich zu wehren — und die Mittel dazu.
Warum zahlen Versicherungen oft zu wenig?
Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen — ihr Ziel ist die Gewinnmaximierung. Häufige Tricks:
- Geringerer Fahrzeugwert: Wiederbeschaffungswert wird zu niedrig angesetzt
- Höherer Restwert: Über eigene Restwertbörsen werden unrealistisch hohe Restwertgebote ermittelt
- Kürzung der Reparaturkosten: Stundenverrechnungssätze oder Lackierkosten werden beanstandet
- Ablehnung des merkantilen Minderwerts: Wird pauschal als zu hoch oder nicht geschuldet bezeichnet
- Kürzung der Gutachterkosten: Das eigene Gutachten wird als zu teuer moniert
- Pauschalangebot unter tatsächlichem Schaden: Schnelle Einigung wird angeboten — oft weit unter dem echten Wert
Das wichtigste Mittel: das unabhängige Gutachten
Ein von Ihnen beauftragtes, unabhängiges Gutachten eines VfK-zertifizierten Sachverständigen ist die stärkste Waffe gegen eine zu niedrige Regulierung. Es dokumentiert alle Schadenpositionen rechtlich belastbar — und ist vor Gericht durchsetzbar.
Wenn Sie kein eigenes Gutachten haben, sind Sie auf die Zahlen der Versicherung angewiesen. Mit einem unabhängigen Gutachten können Sie jede Position einzeln belegen und einfordern.
Schritt-für-Schritt: Was tun, wenn die Versicherung zu wenig zahlt?
- Unabhängiges Gutachten einholen — falls noch nicht geschehen, sofort einen freien Sachverständigen beauftragen
- Schadensaufstellung prüfen — Vergleichen Sie die Positionen im Gutachten mit dem Angebot der Versicherung
- Schriftlich widersprechen — Legen Sie die Differenz schriftlich dar und fordern Sie Nachbesserung innerhalb einer Frist
- Rechtsanwalt einschalten — Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Ihren Anspruch durchsetzen; die Kosten trägt bei Fremdverschulden ebenfalls die gegnerische Versicherung
- Klage als letzte Instanz — Vor Gericht hat ein unabhängiges Sachverständigengutachten erhebliches Gewicht
Darf die Versicherung Gutachterkosten kürzen?
Die Gutachterkosten eines unabhängigen Sachverständigen sind von der gegnerischen Versicherung in voller Höhe zu erstatten — sofern sie den BVSK-Richtwerten entsprechen. Versuche der Versicherung, Gutachterkosten zu kürzen, sind in der Regel rechtswidrig. Lassen Sie sich das nicht gefallen.
Pauschalabfindung annehmen — ja oder nein?
Vorsicht: Eine einmal angenommene Pauschalabfindung gilt oft als Abgeltung aller Ansprüche. Unterschreiben Sie nichts, ohne das Angebot von einem Fachmann prüfen zu lassen. Im Zweifel ist ein kurzes Gespräch mit einem Anwalt für Verkehrsrecht günstiger als der Verlust eines erheblichen Teils Ihres Anspruchs.
Fühlen Sie sich von der Versicherung nicht fair behandelt? MBM KFZ-Sachverständigenbüro, Mirdit Behluli erstellt Ihnen ein rechtsbelastbares Gutachten, das jede Position begründet. Tel. +49 163 7805827, E-Mail: info@mbm-gutachter.de.
