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Fiktive Abrechnung: Selbst reparieren und Geld bekommen?

Fiktive Abrechnung nach Unfall — Sie lassen das Auto nicht reparieren, bekommen aber trotzdem Geld. Was erlaubt ist und worauf Sie achten müssen.

Mirdit Behluli2 Min. Lesezeit
Fiktive Abrechnung: Selbst reparieren und Geld bekommen?

Fiktive Abrechnung: So geht's

Nach einem Unfall ohne eigene Schuld müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht zwingend reparieren lassen — Sie können den Schaden auch fiktiv abrechnen. Das bedeutet: Sie erhalten die kalkulierten Reparaturkosten laut Gutachten als Geldentschädigung — ohne dass die Reparatur tatsächlich stattfindet.

Was ist fiktive Abrechnung?

Bei der fiktiven Abrechnung (auch: fiktive Schadensabrechnung) rechnen Sie den Schaden auf Gutachtenbasis ab — ohne konkrete Werkstattrechnung. Die gegnerische Versicherung zahlt die im Sachverständigengutachten kalkulierten Nettoreparaturkosten. Was Sie mit dem Geld machen, bleibt Ihnen überlassen: günstiger reparieren, in einer preiswerten Werkstatt, selbst Hand anlegen — oder das Geld anderweitig verwenden.

Wann macht fiktive Abrechnung Sinn?

  • Das Fahrzeug ist älter oder weniger wert als die Reparaturkosten
  • Sie möchten das Fahrzeug demnächst verkaufen und nicht reparieren
  • Sie haben handwerkliches Geschick und können selbst reparieren
  • Sie wollen das Geld für ein neues Fahrzeug nutzen

Was bekommen Sie bei fiktiver Abrechnung?

Bei fiktiver Abrechnung erhalten Sie:

  • Netto-Reparaturkosten laut Gutachten (ohne Mehrwertsteuer — die Steuer bekämen Sie nur erstattet, wenn Sie tatsächlich reparieren)
  • Merkantiler Minderwert — auch bei fiktiver Abrechnung einforderbar
  • Nutzungsausfallentschädigung — für die im Gutachten kalkulierte Reparaturdauer

Was bekommen Sie NICHT bei fiktiver Abrechnung?

  • Die Mehrwertsteuer auf die Reparaturkosten — diese erhalten Sie erst, wenn die Reparatur tatsächlich durchgeführt und belegt wird
  • Mietwagenkosten — Sie haben keinen Anspruch auf einen Mietwagen, wenn Sie das Fahrzeug nicht reparieren. Stattdessen: Nutzungsausfallentschädigung.

Darf ich das Fahrzeug danach verkaufen?

Grundsätzlich ja — aber Vorsicht bei der Restwertfrage. Wenn Sie das Fahrzeug vor der Regulierung verkaufen, wird der tatsächliche Verkaufspreis als Restwert angesetzt — unabhängig vom Gutachtenwert. Besser: erst regulieren, dann verkaufen.

Darf die Versicherung die fiktive Abrechnung verweigern?

Nein — das Recht auf fiktive Abrechnung ist in der deutschen Rechtsprechung fest verankert (BGH). Die Versicherung ist verpflichtet, die Nettoreparaturkosten laut Sachverständigengutachten zu erstatten — auch wenn Sie nicht reparieren.

Fazit

Fiktive Abrechnung ist eine legitime und oft sinnvolle Option — besonders wenn Ihr Fahrzeug älter ist oder Sie es sowieso ersetzen möchten. Wichtig: Das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen ist die Grundlage. Ohne Gutachten gibt es keine belastbare Zahl.

MBM KFZ-Sachverständigenbüro erstellt Ihr Gutachten für fiktive oder konkrete Abrechnung — im gesamten Ruhrgebiet. Tel. +49 163 7805827, E-Mail: info@mbm-gutachter.de.

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