Fiktive Abrechnung: So geht's
Nach einem Unfall ohne eigene Schuld müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht zwingend reparieren lassen — Sie können den Schaden auch fiktiv abrechnen. Das bedeutet: Sie erhalten die kalkulierten Reparaturkosten laut Gutachten als Geldentschädigung — ohne dass die Reparatur tatsächlich stattfindet.
Was ist fiktive Abrechnung?
Bei der fiktiven Abrechnung (auch: fiktive Schadensabrechnung) rechnen Sie den Schaden auf Gutachtenbasis ab — ohne konkrete Werkstattrechnung. Die gegnerische Versicherung zahlt die im Sachverständigengutachten kalkulierten Nettoreparaturkosten. Was Sie mit dem Geld machen, bleibt Ihnen überlassen: günstiger reparieren, in einer preiswerten Werkstatt, selbst Hand anlegen — oder das Geld anderweitig verwenden.
Wann macht fiktive Abrechnung Sinn?
- Das Fahrzeug ist älter oder weniger wert als die Reparaturkosten
- Sie möchten das Fahrzeug demnächst verkaufen und nicht reparieren
- Sie haben handwerkliches Geschick und können selbst reparieren
- Sie wollen das Geld für ein neues Fahrzeug nutzen
Was bekommen Sie bei fiktiver Abrechnung?
Bei fiktiver Abrechnung erhalten Sie:
- Netto-Reparaturkosten laut Gutachten (ohne Mehrwertsteuer — die Steuer bekämen Sie nur erstattet, wenn Sie tatsächlich reparieren)
- Merkantiler Minderwert — auch bei fiktiver Abrechnung einforderbar Nutzungsausfallentschädigung — für die im Gutachten kalkulierte Reparaturdauer
Was bekommen Sie NICHT bei fiktiver Abrechnung?
- Die Mehrwertsteuer auf die Reparaturkosten — diese erhalten Sie erst, wenn die Reparatur tatsächlich durchgeführt und belegt wird
- Mietwagenkosten — Sie haben keinen Anspruch auf einen Mietwagen, wenn Sie das Fahrzeug nicht reparieren. Stattdessen: Nutzungsausfallentschädigung.
Darf ich das Fahrzeug danach verkaufen?
Grundsätzlich ja — aber Vorsicht bei der Restwertfrage. Wenn Sie das Fahrzeug vor der Regulierung verkaufen, wird der tatsächliche Verkaufspreis als Restwert angesetzt — unabhängig vom Gutachtenwert. Besser: erst regulieren, dann verkaufen.
Darf die Versicherung die fiktive Abrechnung verweigern?
Nein — das Recht auf fiktive Abrechnung ist in der deutschen Rechtsprechung fest verankert (BGH). Die Versicherung ist verpflichtet, die Nettoreparaturkosten laut Sachverständigengutachten zu erstatten — auch wenn Sie nicht reparieren.
Fazit
Fiktive Abrechnung ist eine legitime und oft sinnvolle Option — besonders wenn Ihr Fahrzeug älter ist oder Sie es sowieso ersetzen möchten. Wichtig: Das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen ist die Grundlage. Ohne Gutachten gibt es keine belastbare Zahl.
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