Restwertbörse: Der Trick der Versicherungen
Nach einem Totalschaden ermittelt Ihr Gutachter den Restwert Ihres Fahrzeugs. Dann passiert oft etwas Merkwürdiges: Die gegnerische Versicherung präsentiert ein deutlich höheres Restwertangebot — aus einer sogenannten Restwertbörse. Ihr Schadensersatzanspruch sinkt. Was steckt dahinter?
Was ist eine Restwertbörse?
Restwertbörsen sind Online-Plattformen, auf denen Unfallfahrzeuge (Wracks, Totalschäden) überregional oder international verkauft werden. Anbieter aus ganz Deutschland, oft auch aus dem Ausland, bieten auf Ihre Unfallfahrzeuge. Versicherungen nutzen diese Börsen, um möglichst hohe Restwertgebote zu erzielen — denn: Je höher der Restwert, desto weniger muss die Versicherung zahlen.
Das Prinzip: Wiederbeschaffungswert minus Restwert
Ihre Entschädigung bei Totalschaden berechnet sich nach dieser Formel:
Entschädigung = Wiederbeschaffungswert − Restwert
Beispiel: WBW 12.000 € − Restwert 3.000 € = 9.000 € Entschädigung
Schafft die Versicherung es, den Restwert auf 5.000 € hochzutreiben, erhalten Sie nur noch 7.000 € — ein Verlust von 2.000 € durch die Restwertbörse.
Sind Sie verpflichtet, das Restwertangebot der Versicherung anzunehmen?
Nein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klar entschieden: Als Geschädigter sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, das höchste Restwertangebot aus einer Restwertbörse anzunehmen. Sie dürfen Ihr Fahrzeug zu dem Preis veräußern, den ein seriöser Händler vor Ort zahlt — nicht zu einem überregionalen Internetgebot.
Das gilt insbesondere, wenn:
- Das Höchstangebot aus dem Ausland oder von weit entfernten Händlern kommt
- Das Gebot an unzumutbare Bedingungen geknüpft ist (z. B. sofortige Abholung)
- Der Sachverständige den regionalen Restwert in seinem Gutachten korrekt ermittelt hat
Was muss der Gutachter beim Restwert beachten?
Ein unabhängiger Sachverständiger ermittelt den Restwert auf Basis des regionalen Markts — nicht auf Basis überregionaler Internetbörsen. Seriöse Gutachter befragen drei lokale Händler und ermitteln den Betrag, den ein Normalkäufer vor Ort zahlen würde.
Wie schützen Sie sich?
- Unabhängiges Gutachten beauftragen, bevor die Versicherung aktiv wird
- Fahrzeug nicht verkaufen, bevor Sie Ihr Gutachten haben
- Restwertangebote aus Versicherungsbörsen nicht vorschnell akzeptieren
- Im Zweifel Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren
Fazit
Die Restwertbörse ist ein legales, aber einseitig zu Ihren Ungunsten eingesetztes Instrument. Ein unabhängiges Sachverständigengutachten und Kenntnis Ihrer Rechte schützen Sie davor, einen erheblichen Teil Ihrer Entschädigung zu verlieren.
MBM KFZ-Sachverständigenbüro ermittelt den Restwert realistisch und regional — zum Schutz Ihrer Interessen. Tel. +49 163 7805827, E-Mail: info@mbm-gutachter.de.
