Stundenverrechnungssatz: Freie Werkstattwahl nach Unfall
Nach einem Unfall versuchen viele Versicherungen, Geschädigte in sogenannte Partnerwerkstätten zu drängen — mit dem Versprechen günstigerer oder einfacherer Abwicklung. Oft werden dabei Reparaturkosten auf Basis niedrigerer Stundenverrechnungssätze berechnet. Was bedeutet das, und worauf haben Sie als Geschädigter wirklich Anspruch?
Was ist der Stundenverrechnungssatz?
Der Stundenverrechnungssatz (SVS) ist der Preis, den eine Werkstatt pro Arbeitsstunde berechnet. Er unterscheidet sich erheblich:
- Markenwerkstatt (autorisierter Händler): 120–180 € pro Stunde
- Freie Fachwerkstatt: 80–130 € pro Stunde
- Partnerwerkstatt der Versicherung: oft 70–100 € pro Stunde (mit Rabatten für die Versicherung)
Wenn die Versicherung auf Basis eines niedrigeren SVS kürzt, erhalten Sie weniger Geld — obwohl Sie Anspruch auf vollständige Reparatur in einer Werkstatt Ihrer Wahl haben.
Darf die Versicherung den Stundenverrechnungssatz kürzen?
Bei Fremdverschulden grundsätzlich Nein — zumindest nicht ohne weiteres. Als Geschädigter haben Sie nach deutschem Schadensersatzrecht (§ 249 BGB) das Recht auf Naturalrestitution — also Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Das bedeutet: Ihr Fahrzeug soll so repariert werden, wie es war — in einer geeigneten Werkstatt.
Rechtslage im Detail:
- Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer markengebundenen Fachwerkstatt reparieren zu lassen, wenn es bisher dort gewartet wurde
- Der BGH hat entschieden, dass Neufahrzeuge und Fahrzeuge, die regelmäßig beim Markenhändler gewartet wurden, Anspruch auf Reparatur zu Markenwerkstattsätzen haben
- Bei älteren Fahrzeugen (über 3 Jahre) kann die Versicherung auf freie Werkstatt verweisen — wenn diese qualitativ gleichwertig ist
Was steht im Gutachten?
Ein seriöses Unfallgutachten kalkuliert die Reparaturkosten auf Basis der Stundenverrechnungssätze markengebundener Fachwerkstätten in der Region — nicht auf Basis von Partnerwerkstätten der Versicherung. Das Gutachten bildet die Grundlage für Ihren Erstattungsanspruch.
Was sind UPE-Aufschläge?
UPE steht für Unverbindliche Preisempfehlung der Ersatzteilhersteller. Viele Werkstätten berechnen einen Aufschlag auf den Listenpreis der Ersatzteile. Dieser Aufschlag ist bei einem regulären Kundenauftrag üblich — und sollte deshalb auch im Gutachten berücksichtigt und von der Versicherung erstattet werden. Viele Versicherungen versuchen, UPE-Aufschläge zu streichen — das ist oft rechtswidrig.
So setzen Sie Ihren Anspruch durch
- Unabhängiges Gutachten beauftragen — dieses kalkuliert zu marktüblichen Werkstattsätzen
- Nicht auf Druck der Versicherung reagieren, in eine bestimmte Werkstatt zu gehen
- Werkstatt Ihrer Wahl beauftragen — und die Quittung einreichen
- Bei Kürzungen: schriftlich widersprechen oder Anwalt einschalten
Fazit
Versicherungen haben kein Recht, Ihre Werkstattwahl zu diktieren. Mit einem unabhängigen Gutachten und dem Wissen um Ihre Rechte sichern Sie die volle Erstattung — inklusive marktgerechter Stundenverrechnungssätze.
MBM KFZ-Sachverständigenbüro kalkuliert Ihre Reparaturkosten marktgerecht und vollständig. Tel. +49 163 7805827, E-Mail: info@mbm-gutachter.de. Wir sind im gesamten Ruhrgebiet für Sie da.
