Nach einem Unfall taucht die Frage schnell auf: DEKRA Schadengutachten oder freier Kfz-Sachverständiger? Entscheidend ist dabei weniger der Name der Organisation als eine andere Frage — wer den Gutachter beauftragt hat. Denn davon hängt ab, in wessen Interesse das Gutachten erstellt wird und welche Positionen darin überhaupt auftauchen.
Was ist ein DEKRA-Schadengutachten?
Die DEKRA ist eine der großen deutschen Prüforganisationen. Sie ist im Bereich Hauptuntersuchung tätig, erstellt aber auch Schadengutachten an Kraftfahrzeugen — sowohl im Auftrag von Privatpersonen als auch im Auftrag von Versicherungen. Die fachliche Qualifikation der dort tätigen Sachverständigen steht außer Frage.
Der praktisch relevante Unterschied liegt im Auftragsverhältnis. Ein Schadengutachten wird immer für einen bestimmten Auftraggeber erstellt — und dessen Fragestellung bestimmt Umfang und Schwerpunkt des Gutachtens.
Der entscheidende Punkt: Wer ist Auftraggeber?
Beauftragt die gegnerische Versicherung ein Gutachten, ist ihr berechtigtes Interesse die zutreffende, aber eben auch möglichst zurückhaltende Bemessung der Regulierungssumme. Beauftragen Sie als Geschädigter selbst, ist die Aufgabenstellung eine andere: die vollständige Erfassung aller Positionen, die Ihnen zustehen.
In der Praxis fallen deshalb bei versicherungsseitig beauftragten Gutachten regelmäßig Positionen weniger großzügig aus oder werden gar nicht erst thematisiert:
- Merkantiler Minderwert — die bleibende Wertminderung als Unfallfahrzeug, oft ein vierstelliger Betrag. Details unter merkantiler Minderwert.
- Nutzungsausfallentschädigung — Dauer und Fahrzeuggruppe entscheiden über mehrere hundert Euro.
- Wiederbeschaffungswert — eine zu niedrige Ansetzung führt vorschnell zum wirtschaftlichen Totalschaden. Siehe Wiederbeschaffungswert und Restwert.
- Restwert — überhöhte Restwertangebote aus Online-Börsen verringern Ihre Auszahlung.
- Verbringungskosten und Stundenverrechnungssätze — Kürzungen auf günstigere Referenzwerkstätten sind ein häufiger Streitpunkt.
Ihre freie Gutachterwahl bei Fremdverschulden
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie in Deutschland das Recht, den Sachverständigen selbst zu bestimmen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung kann Ihnen einen Gutachter vorschlagen — verpflichtet sind Sie dazu nicht. Die Kosten des von Ihnen beauftragten Gutachtens gehören nach § 249 BGB zum erstattungsfähigen Schaden.
Das gilt unabhängig davon, ob Sie sich für eine Prüforganisation oder ein freies Sachverständigenbüro entscheiden. Ausführlich im Ratgeber Gutachter selbst wählen — Ihre Rechte.
Vergleich: Prüforganisation und freies Sachverständigenbüro
- Auftraggeber: Bei Prüforganisationen häufig die Versicherung, bei freien Büros in der Regel der Geschädigte selbst. Das prägt die Zielrichtung des Gutachtens.
- Kosten bei Fremdverschulden: In beiden Fällen trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten — für Sie entsteht kein Unterschied.
- Terminverfügbarkeit: Kleinere Büros sind meist flexibler und bieten Besichtigungstermine häufig innerhalb von 24 bis 48 Stunden, auch vor Ort beim Kunden.
- Ansprechpartner: Im freien Büro bearbeitet in der Regel derselbe Sachverständige den Fall von der Besichtigung bis zur Rückfrage der Versicherung.
- Nachbetreuung: Kürzt die Versicherung, ist eine ergänzende Stellungnahme erforderlich. Freie Büros übernehmen das üblicherweise ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.
- Netzabdeckung: Große Organisationen sind bundesweit präsent — ein Vorteil bei Schäden außerhalb der eigenen Region.
Wann eine Prüforganisation die richtige Wahl ist
Der Vergleich soll nicht einseitig ausfallen. Es gibt Konstellationen, in denen eine große Prüforganisation Vorteile bietet:
- Bei einem Schaden weit entfernt vom Wohnort, etwa im Urlaub, ist die flächendeckende Präsenz praktisch.
- Bei Flotten- und Leasingfahrzeugen bestehen häufig Rahmenverträge, die eine bestimmte Organisation vorgeben.
- Bei reinen Kaskoschäden, bei denen ohnehin die eigene Versicherung reguliert und deren Vorgaben gelten.
Wann ein freier Sachverständiger die bessere Wahl ist
- Unverschuldeter Unfall: Sie haben freie Gutachterwahl — nutzen Sie sie für ein Gutachten, das ausschließlich Ihre Position abbildet.
- Streit über die Schadenhöhe: Wenn die Regulierung deutlich unter Ihrer Erwartung liegt.
- Totalschadensverdacht: Wiederbeschaffungswert und Restwert entscheiden hier über mehrere tausend Euro.
- Ältere oder hochwertige Fahrzeuge: Die Bewertung erfordert Marktkenntnis im jeweiligen Segment.
- Verdacht auf verdeckte Schäden: Eine gründliche Untersuchung mit Hebebühne und Messtechnik ist entscheidend.
Was tun, wenn die Versicherung einen Gutachter schickt?
- Ruhe bewahren. Sie sind nicht verpflichtet, einen von der Gegenseite beauftragten Gutachter zu akzeptieren.
- Eigenen Sachverständigen beauftragen. Am besten, bevor ein Termin der Gegenseite stattfindet.
- Besichtigung zulassen, aber nichts unterschreiben. Erteilen Sie keine Abtretungserklärungen und keine Reparaturfreigaben ohne vorherige Prüfung.
- Beide Gutachten vergleichen. Weichen die Ergebnisse ab, ist eine ergänzende Stellungnahme das übliche und wirksame Mittel.
- Bei Kürzungen widersprechen. Wie das geht, steht im Ratgeber Versicherung zahlt zu wenig.
Unabhängiges Schadengutachten im Ruhrgebiet
Das KFZ-Sachverständigenbüro MBM in Castrop-Rauxel erstellt Schadengutachten im gesamten Ruhrgebiet — Dortmund, Essen, Bochum, Gelsenkirchen, Herne, Recklinghausen, Witten, Hagen, Hamm, Oberhausen, Duisburg und Düsseldorf. Sachverständiger Mirdit Behluli ist Kraftfahrzeugtechnikermeister (HWK Dortmund) und VfK-zertifiziert; die Gutachten werden von allen deutschen Versicherungen und Gerichten anerkannt.
FAQ DEKRA Schadengutachten
Muss ich das Gutachten der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Nein. Bei unverschuldetem Unfall haben Sie das Recht auf freie Gutachterwahl. Ein von der Gegenseite beauftragtes Gutachten ist für Sie nicht bindend.
Was kostet ein DEKRA-Schadengutachten?
Die Honorare der Prüforganisationen orientieren sich wie bei freien Sachverständigen an der Schadenhöhe. Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten in beiden Fällen vollständig.
Kann ich ein zweites Gutachten erstellen lassen?
Ja. Insbesondere wenn ein versicherungsseitiges Gutachten deutlich niedriger ausfällt als erwartet, ist ein eigenes Gutachten das wirksamste Mittel. Ob die Kosten erstattet werden, hängt vom Einzelfall und vom Ergebnis ab.
Ist ein Gutachten einer Prüforganisation vor Gericht mehr wert?
Nein. Entscheidend sind Qualifikation des Sachverständigen und die methodische Nachvollziehbarkeit des Gutachtens, nicht der Name der Organisation. Gutachten qualifizierter freier Sachverständiger sind vor deutschen Gerichten gleichermaßen anerkannt.
Was ist der Unterschied zur Hauptuntersuchung?
Die Hauptuntersuchung prüft die Verkehrssicherheit zu einem Stichtag. Ein Schadengutachten bewertet demgegenüber einen konkreten Unfallschaden mit allen wirtschaftlichen Folgen. Die beiden Vorgänge haben nichts miteinander zu tun.
Wie schnell bekomme ich einen Termin bei einem freien Sachverständigen?
Im Ruhrgebiet in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden, auf Wunsch mit Besichtigung bei Ihnen vor Ort.
Unabhängiges Schadengutachten nach Unfall — für Geschädigte bei Fremdverschulden kostenfrei. MBM KFZ-Sachverständigenbüro, Mirdit Behluli: Tel. +49 163 7805827, E-Mail: info@kfzgutachter-experte.de.
