Wiederbeschaffungswert vs. Restwert
Nach einem schweren Unfall mit Totalschaden tauchen schnell zwei Begriffe auf: Wiederbeschaffungswert und Restwert. Der Unterschied zwischen beiden bestimmt, wie viel Geld Sie von der Versicherung erhalten.
Was ist der Wiederbeschaffungswert?
Der Wiederbeschaffungswert (WBW) ist der Betrag, den Sie benötigen, um ein gleichwertiges Fahrzeug (gleiche Marke, Modell, Baujahr, Laufleistung, Ausstattung, Zustand) auf dem regionalen Markt zu kaufen. Er wird von einem unabhängigen Sachverständigen ermittelt.
Was ist der Restwert?
Der Restwert ist der Wert, den Ihr beschädigtes (oder unrepariertes) Fahrzeug noch hat — zum Beispiel als Unfallfahrzeug auf dem Restwertmarkt.
Was steht Ihnen zu?
Bei einem Totalschaden gilt: Wiederbeschaffungswert minus Restwert = Ihr Anspruch. Die Versicherung des Unfallverursachers zahlt die Differenz.
Vorsicht: Restwertbörsen der Versicherungen
Versicherungen nutzen oft Online-Restwertbörsen, um einen möglichst hohen Restwert zu ermitteln — das mindert Ihren Anspruch. Als Geschädigter sind Sie jedoch nicht verpflichtet, das höchste Angebot anzunehmen. Lassen Sie sich von einem unabhängigen Sachverständigen beraten.
