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MBM KFZ-Sachverständigenbüro

Schlaglochschaden — wenn die Straße den Schaden verursacht

Felge, Reifen, Fahrwerk: Ein Schlagloch kostet schnell vierstellig. Unter bestimmten Voraussetzungen haftet nicht Ihre Kasko, sondern der Straßenbaulastträger.

Schadenbilder

Was ein Schlagloch anrichtet

Reifen und Felgen

Aufgeplatzte Flanken, verzogene oder gerissene Felgen. Bei Mischbereifung und großen Rädern schnell vierstellig.

Fahrwerk und Lenkung

Verbogene Querlenker, beschädigte Spurstangen, defekte Federbeine. Oft erst an der veränderten Achsvermessung erkennbar.

Achsgeometrie

Bleibende Spur- und Sturzabweichungen führen zu einseitigem Reifenverschleiß und Geradeauslaufproblemen.

Unterboden und Ölwanne

Bei tiefen Kanten kommt es zu Aufsetzern mit Folgeschäden an Ölwanne, Auspuff oder Unterfahrschutz.

Reifendruckkontrolle

Beschädigte Sensoren im Rad sind eine eigene Schadenposition, die häufig vergessen wird.

Elektrofahrzeuge

Bei E-Fahrzeugen sitzt die Batterie im Unterboden — ein Aufsetzer ist hier sicherheitsrelevant und muss geprüft werden.

Amtshaftung

Wann die Kommune einstehen muss

Der Straßenbaulastträger trägt die Verkehrssicherungspflicht. Er muss Straßen in zumutbarem Umfang kontrollieren und Gefahrenstellen beseitigen oder kennzeichnen. Verletzt er das, haftet er für die Folgen.

Die Hürde liegt beim Nachweis — und den müssen Sie führen, nicht die Behörde.

Voraussetzungen:

  • Das Schlagloch war erheblich und nicht rechtzeitig erkennbar
  • Es fehlten Warnhinweise oder eine Geschwindigkeitsbeschränkung
  • Der Straßenbaulastträger hätte den Zustand kennen müssen
  • Sie sind der Straßenlage angepasst und nicht überhöht gefahren
  • Der Schaden ist unmittelbar auf das Schlagloch zurückzuführen
  • Ort, Zeit und Zustand der Fahrbahn sind dokumentiert

Der Beweis verschwindet innerhalb von Tagen

Sobald ein Schaden gemeldet wird, wird die Stelle häufig kurzfristig ausgebessert. Danach lässt sich weder Tiefe noch Ausdehnung des Lochs nachweisen — und ohne diese Angaben ist keine Kausalitätsprüfung möglich.

Fotografieren Sie deshalb sofort und mit Maßstab. Notieren Sie Uhrzeit, Fahrtrichtung und die genaue Stelle.

FAQ

Häufige Fragen zum Schlaglochschaden

Haftet die Stadt für Schlaglochschäden?+
Nur, wenn sie ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Der Straßenbaulastträger muss Straßen in zumutbarem Umfang kontrollieren und Gefahrenstellen beseitigen oder kennzeichnen. War das Schlagloch länger bekannt, ungewöhnlich tief und ungesichert, kommt Amtshaftung in Betracht.
Was muss ich sofort tun?+
Nach Möglichkeit anhalten, sofern es sicher ist, und die Schadenstelle fotografieren — mit Maßstab, etwa einem Zollstock oder einer Münze, sowie mit erkennbarem Straßenverlauf und Ortsbezug. Suchen Sie Zeugen und melden Sie die Stelle der zuständigen Behörde. Ohne diese Dokumentation ist der Anspruch praktisch nicht durchsetzbar.
Was leistet das Gutachten?+
Es belegt den technischen Zusammenhang zwischen Fahrbahnschaden und Fahrzeugschaden: Passt das Schadensbild zur Kantenhöhe, zur Geschwindigkeit, zur Radgröße? Diese Kausalität ist der Kern jedes Amtshaftungsanspruchs — und genau der Punkt, an dem Behörden abwehren.
Zahlt sonst meine Versicherung?+
Die Vollkasko ersetzt in der Regel Schlaglochschäden, allerdings mit Selbstbeteiligung und Rückstufung. Die Teilkasko greift nicht. Deshalb lohnt es zu prüfen, ob stattdessen die Kommune in Anspruch genommen werden kann.
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten?+
Sie hängen stark vom Einzelfall ab. Bei einem tiefen, seit Wochen bekannten Loch ohne Warnbeschilderung stehen die Chancen gut. Bei erkennbaren Winterschäden mit Warnschild und angepasster Geschwindigkeitspflicht wird häufig ein erhebliches Mitverschulden angenommen.
Wie schnell muss ich reagieren?+
Sofort. Schlaglöcher werden oft binnen weniger Tage repariert — dann ist der Ursprungszustand nicht mehr beweisbar. Fotografieren Sie noch am Schadenstag und melden Sie den Vorfall unverzüglich schriftlich.

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