Unabhängig & gerichtsfest
Zurück zu allen Ratgebern
Ratgeber

Unfall auf Privatgelände: Wer haftet?

Unfall auf einem Privatparkplatz, Firmengelände oder in der Tiefgarage — gelten andere Regeln? Wer zahlt und wie läuft die Regulierung?

Mirdit Behluli2 Min. Lesezeit
Unfall auf Privatgelände: Wer haftet?

Ein Auffahrunfall auf dem Supermarktparkplatz, ein Streifer in der Tiefgarage oder ein Zusammenstoß auf dem Firmengelände — Unfälle auf Privatgelände kommen häufig vor. Aber gelten hier andere Regeln als auf öffentlichen Straßen?

Gilt die StVO auf Privatgelände?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt grundsätzlich nur auf öffentlichem Verkehrsraum. Auf Privatgeländen, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, gilt die StVO streng genommen nicht. Jedoch: Auf allgemein zugänglichen Privatflächen wie Supermarktparkplätzen, Tankstellen oder öffentlich genutzten Tiefgaragen wird die StVO von Gerichten meist analog angewendet — insbesondere die Vorfahrtsregeln und das Rechtsfahrgebot.

Wer haftet bei einem Unfall auf Privatgelände?

Das Haftpflichtrecht (§ 7 StVG, § 823 BGB) gilt unabhängig davon, ob der Unfall auf öffentlichem oder privatem Gelände stattfindet. Wer schuld ist, haftet — und seine Kfz-Haftpflichtversicherung muss einspringen. Das Privatgelände ändert daran nichts.

Besonderheiten bei der Schuldfrage auf Privatparkplätzen

Auf Parkplätzen gilt oft das Prinzip der erhöhten gegenseitigen Rücksichtnahme: Beide Parteien müssen besonders vorsichtig fahren. Gerichte sprechen bei unklaren Parkplatzunfällen häufig eine Mitschuld von 50:50 aus, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist. Das bedeutet: Jeder trägt die Hälfte seines Schadens selbst.

Unfall auf Firmengelände — wer haftet?

Auch auf abgeschlossenem Firmengelände gilt das Haftpflichtrecht. Wenn ein Mitarbeiter oder ein Besucher schuld ist, haftet seine private Kfz-Haftpflichtversicherung. Wenn ein Firmenfahrzeug beteiligt ist, haftet die Firmen-Kfz-Versicherung. Spezielle Regelungen können im Einzelfall gelten — zum Beispiel wenn der Unfall im Rahmen der beruflichen Tätigkeit passiert.

Muss ich auch bei Privatgeländeunfällen Polizei rufen?

Auf nicht-öffentlichem Gelände ist die Polizei nicht zur Aufnahme verpflichtet. Dennoch empfehlen wir: Bei größeren Schäden oder unklarer Schuldfrage die Polizei rufen — für die Dokumentation. Alternativ: Unfallbericht ausfüllen, Fotos machen, Zeugen notieren.

Brauche ich ein Gutachten?

Bei Schäden über ca. 750 Euro auf Privatgelände: Ja. Das Gutachten dokumentiert den Schaden, ermittelt die Schadenshöhe und ist die Grundlage für die Versicherungsregulierung — unabhängig davon, ob der Unfall auf öffentlicher oder privater Fläche stattfand.

MBM KFZ-Sachverständigenbüro begutachtet Unfallschäden auf öffentlichen und privaten Flächen — im gesamten Ruhrgebiet. Tel. +49 163 7805827, E-Mail: info@kfzgutachter-experte.de.

Frage zum Thema?

Wir helfen persönlich.

Sie wollen Ihren Vorgang von Profis übernehmen lassen? Wir machen Zulassung, Abmeldung und alles drum herum.