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Reifenschaden: Wann zahlt die Versicherung?

Reifenschaden durch Nagel, Bordstein oder Unfall — welche Versicherung zahlt und ab wann lohnt sich ein Gutachten? Alle Infos für Fahrzeugeigentümer.

Mirdit Behluli2 Min. Lesezeit
Reifenschaden: Wann zahlt die Versicherung?

Reifenschaden: Wer zahlt?

Ein platter Reifen ist ärgerlich — aber wann übernimmt die Versicherung die Kosten? Das hängt stark davon ab, wie der Schaden entstanden ist. Nagel auf der Fahrbahn, Bordsteinschaden oder unfallbedingter Reifenplatzer werden versicherungsrechtlich unterschiedlich behandelt.

Reifenschaden durch Nagel oder Fremdkörper

Ein Nagel oder Schraubendreher im Reifen gilt als Glasbruchschaden — und ist damit in vielen Teilkaskoverträgen mitversichert. Wichtig: Lesen Sie Ihre Police genau. Manche Verträge schließen Reifenschäden explizit aus oder decken nur Schäden durch Sturm, Hagel und Überschwemmung ab.

  • Teilkasko mit Glasbruchdeckung: oft abgedeckt
  • Teilkasko ohne Glasbruchausdehnung auf Reifen: oft nicht abgedeckt
  • Vollkasko: in der Regel abgedeckt

Reifenschaden durch Bordstein oder eigenes Verschulden

Wenn Sie selbst über einen Bordstein fahren oder durch falsches Rangieren einen Reifen beschädigen, ist das ein selbstverschuldeter Schaden. Hier greift nur die Vollkaskoversicherung — und nur wenn die Reparaturkosten die Selbstbeteiligung übersteigen und Sie bereit sind, die Rückstufung in der SF-Klasse zu riskieren.

Reifenschaden nach einem Unfall (Fremdverschulden)

Wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer schuld ist und dabei Ihre Reifen beschädigt werden, zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers — inklusive aller weiteren Fahrzeugschäden. In diesem Fall gilt der Reifenschaden als Teil des Gesamtschadens und muss im Gutachten erfasst werden.

Reifenschaden durch Vandalismus

Aufgeschlitzte Reifen oder absichtlich beschädigte Felgen gelten als Vandalismusschaden. Hier zahlt in der Regel die Teilkaskoversicherung — vorausgesetzt, Sie erstatten Strafanzeige bei der Polizei und können den Schaden dokumentieren.

Was ist mit den Felgen?

Felgenschäden durch Bordstein oder Unfall werden separat bewertet. Bei Fremdverschulden gehören beschädigte Felgen zum Schadensumfang und werden durch die gegnerische Haftpflicht erstattet. Bei selbstverschuldetem Schaden oder Vandalismus gilt dasselbe Prinzip wie beim Reifen.

Wann brauche ich ein Gutachten beim Reifenschaden?

Ein Gutachten ist sinnvoll, wenn:

  • Der Reifenschaden Teil eines größeren Unfallschadens ist
  • Zusammen mit dem Reifen die Felge und weitere Fahrwerksteile beschädigt wurden
  • Der Gesamtschaden über ca. 750 € liegt
  • Streit über die Schadensursache besteht

Bei einfachen Reifenpannen ohne weitere Schäden reicht in der Regel die direkte Abwicklung über die Werkstatt und Versicherung.

Fazit

Ob die Versicherung einen Reifenschaden übernimmt, hängt von der Schadensursache und Ihrem Versicherungsvertrag ab. Im Zweifelsfall: Versicherung fragen, und bei Fremdverschulden immer ein unabhängiges Gutachten beauftragen.

MBM KFZ-Sachverständigenbüro, Mirdit Behluli — Tel. +49 163 7805827, E-Mail: info@mbm-gutachter.de. Im gesamten Ruhrgebiet für Sie da.

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