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MBM KFZ-Sachverständigenbüro

Gutachten oder Kostenvoranschlag — was Sie nach dem Unfall brauchen

Die Entscheidung fällt in den ersten Tagen nach dem Unfall und entscheidet darüber, was Sie am Ende erstattet bekommen. Hier steht der direkte Vergleich.

Vergleich

Was steckt drin — und was nicht

MerkmalGutachtenKostenvoranschlag
Reparaturkosten
Wiederbeschaffungswert
Restwert
Merkantiler Minderwert
Nutzungsausfall / Mietwagendauer
Fotodokumentation
Abgrenzung von Vorschäden
Neutraler Ersteller
Beweiskraft vor Gericht
Kosten trägt bei Fremdverschulden die Gegenseite

Entscheidungshilfe

Ihre Situation, unsere Empfehlung

Gutachten
Unverschuldeter Unfall

Sie haben Anspruch auf einen eigenen Sachverständigen. Die gegnerische Haftpflicht zahlt. Ein Kostenvoranschlag verschenkt hier bares Geld.

Kostenvoranschlag
Kleiner Parkrempler unter 1.000 Euro

Unterhalb der Bagatellgrenze erkennen Versicherungen die Gutachterkosten häufig nicht an. Der Kostenvoranschlag reicht.

Rücksprache
Kaskoschaden

Ihre Kaskoversicherung schickt meist einen eigenen Gutachter. Ein zusätzliches Privatgutachten lohnt sich, wenn die Einschätzung zu niedrig ausfällt.

Gutachten
Schuldfrage unklar

Sobald über den Hergang gestritten wird, brauchen Sie belastbare Dokumentation. Ein Kostenvoranschlag liefert die nicht.

Gutachten
Fahrzeug älter, Schaden hoch

Nur das Gutachten klärt, ob wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt — und was Sie dann tatsächlich bekommen.

Gutachten
Sie wollen fiktiv abrechnen

Wer sich den Schaden auszahlen lässt statt zu reparieren, braucht eine belastbare Kalkulationsgrundlage.

FAQ

Häufige Fragen zur Entscheidung

Gutachten oder Kostenvoranschlag — was ist besser?+
Bei jedem Schaden oberhalb der Bagatellgrenze ist das Gutachten klar überlegen. Es erfasst neben den Reparaturkosten auch Wiederbeschaffungswert, Restwert, merkantilen Minderwert und Nutzungsausfall. Bei Fremdverschulden zahlt die gegnerische Versicherung — Ihnen entstehen keine Kosten.
Ab welcher Schadenhöhe brauche ich ein Gutachten?+
Die Rechtsprechung setzt die Bagatellgrenze bei etwa 750 bis 1.000 Euro an. Oberhalb dieser Grenze sind die Kosten eines Sachverständigengutachtens erstattungsfähig. Da der tatsächliche Schaden von außen oft unterschätzt wird, lohnt eine kurze telefonische Einschätzung.
Kann die Versicherung mich zum Kostenvoranschlag zwingen?+
Nein. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Hinweise der Versicherung auf einen Kostenvoranschlag oder einen eigenen Gutachter sind Empfehlungen, keine Vorgaben.
Was ist, wenn der Kostenvoranschlag höher ausfällt als das Gutachten?+
Abweichungen sind normal, weil Werkstatt und Sachverständiger unterschiedlich kalkulieren. Reguliert wird auf Basis des Gutachtens. Weicht die tatsächliche Reparatur deutlich ab, kann eine Nachtragskalkulation erstellt werden.
Erst Kostenvoranschlag, dann Gutachten — geht das?+
Ja, solange das Fahrzeug unrepariert ist. Der Sachverständige kann den Schaden dann noch vollständig aufnehmen. Nach der Reparatur ist das nur eingeschränkt möglich, weshalb Sie die Reihenfolge besser gleich richtig wählen.
Wer zahlt was?+
Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung sowohl Gutachten- als auch Kostenvoranschlagskosten. Bei eigener Schuld oder Kaskoschäden zahlen Sie selbst beziehungsweise Ihre Kaskoversicherung nach den Bedingungen Ihres Vertrags.

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