Unabhängig & gerichtsfest

Jetzt handeln — Ansprüche sichern

Gutachten nach Unfall — Sofortmaßnahmen und Ihre Rechte

Nach einem Unfall handeln Sie richtig: beauftragen Sie sofort einen unabhängigen Gutachter. Bei Fremdverschulden zahlt die gegnerische Versicherung — für Sie entstehen keine Kosten.

Wichtig: Nichts unterschreiben!

Unterschreiben Sie nach einem Unfall keine Erklärungen, Verzichte oder Vergleiche der gegnerischen Versicherung — bis Sie ein unabhängiges Gutachten vorliegen haben. Solche Dokumente können Ihre Ansprüche dauerhaft einschränken.

Schritt für Schritt

Was tun nach einem Unfall?

  1. 1
    Unfallstelle sichern
    Warnblinker an, Warndreieck aufstellen, alle Beteiligten in Sicherheit bringen.
  2. 2
    Polizei rufen bei Personenschäden
    Bei Verletzten immer Notruf 112. Bei reinen Sachschäden ist die Polizei optional, aber hilfreich.
  3. 3
    Daten aufnehmen
    Kennzeichen, Name, Adresse, Versicherung und Telefonnummer des Unfallgegners notieren. Zeugen ansprechen.
  4. 4
    Fotos machen
    Fahrzeugschäden, Unfallstelle, Straßenmarkierungen, Verkehrszeichen und alle Beteiligten fotografieren.
  5. 5
    Sachverständigen beauftragen
    Rufen Sie uns an — wir kommen so schnell wie möglich zu Ihnen. Unterschreiben Sie keine Verzichtserklärung der gegnerischen Versicherung.
  6. 6
    Gutachten abwarten
    Starten Sie die Reparatur erst nach Fertigstellung des Gutachtens — so sind alle Ansprüche vollständig gesichert.

Warum wichtig?

Warum ein Gutachten nach dem Unfall?

Der Kostenvoranschlag der Werkstatt reicht nicht. Er erfasst nur die Reparaturkosten — aber nicht den merkantilen Minderwert, den Nutzungsausfall oder den Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden. Das sind oft mehrere Tausend Euro Unterschied.

Das Unfallgutachten sichert Ihren vollständigen Anspruch nach §249 BGB — und ist gerichtsfest, falls die Versicherung nicht vollständig zahlt.

Das Gutachten sichert zusätzlich:

  • Merkantiler Minderwert (Wertminderung)
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Mietwagenkosten
  • Sachverständigenkosten selbst
  • Abschleppkosten
  • Anwaltskosten bei Fremdverschulden

FAQ

Häufige Fragen nach einem Unfall

Warum brauche ich ein Gutachten nach einem Unfall?+
Ein Gutachten nach Unfall sichert Ihren vollständigen Schadensersatzanspruch. Es dokumentiert nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch merkantilen Minderwert, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten und — bei Totalschaden — den Wiederbeschaffungswert. Ohne Gutachten verzichten Sie möglicherweise auf Tausende Euro.
Muss ich das Gutachten selbst bezahlen?+
Nein. Bei einem Unfall durch Fremdverschulden zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Gutachterkosten vollständig. Das ist Ihr Anspruch nach §249 BGB.
Wann soll ich den Gutachter beauftragen?+
So früh wie möglich — idealerweise noch am Unfalltag. Beauftragen Sie uns, bevor Sie irgendwelche Dokumente der Versicherung des Unfallgegners unterschreiben oder das Fahrzeug reparieren lassen.
Darf die Versicherung einen eigenen Gutachter schicken?+
Ja, aber Sie müssen diesen nicht als alleinige Grundlage akzeptieren. Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Wenn das Versicherungsgutachten Ihren Schaden unterschätzt, können wir ein Gegengutachten erstellen.
Soll ich das Auto vor dem Gutachten reparieren lassen?+
Nein. Warten Sie mit der Reparatur, bis das Gutachten fertig ist. Sonst können Schäden nicht mehr korrekt dokumentiert werden. Bei dringender Reparaturbedürftigkeit (z.B. Fahrzeug nicht fahrtüchtig) sprechen Sie uns vorher an.
Was wenn die Versicherung das Gutachten ablehnt oder kürzt?+
Wir erstellen gerichtsfeste Gutachten, die auch in einem Klageverfahren volle Beweiskraft haben. Wenn die Versicherung kürzt, helfen wir Ihnen, die Differenz einzufordern — gegebenenfalls mit anwaltlicher Unterstützung.

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