Unabhängig & gerichtsfest

MBM KFZ-Sachverständigenbüro · Castrop-Rauxel

Unfallgutachten — Ablauf, Kosten und Ihre Rechte

Bei Fremdverschulden zahlt die Versicherung des Unfallverursachers das Gutachten vollständig. Wir kommen zu Ihnen — schnell, unabhängig und gerichtsfest.

Was ist das?

Das Unfallgutachten im Überblick

Ein Unfallgutachten ist die neutrale, dokumentierte Bewertung eines Fahrzeugschadens durch einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen. Es bildet die Grundlage für Ihren vollständigen Schadensersatzanspruch gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Im Unterschied zu einem Kostenvoranschlag der Werkstatt erfasst das Gutachten alle Schadenspositionen: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und — bei wirtschaftlichem Totalschaden — den Wiederbeschaffungswert.

Das Unfallgutachten enthält:

  • Schadensumfang und Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungswert & Restwert bei Totalschaden
  • Merkantiler Minderwert (Wertminderung)
  • Nutzungsausfall & Mietwagenkosten
  • Stundenverrechnungssatz der Richtwerkstatt
  • Fotos aller Schäden (innen & außen)

Kosten

Wer zahlt das Unfallgutachten?

Fremdverschulden

Haben Sie keinen Schuld am Unfall, zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers das Gutachten vollständig. Das ist Ihr Recht nach §249 BGB — Sie müssen nichts auslegen.

Für Sie kostenlos
Eigenverschulden / Kasko

Bei selbst verursachten Schäden übernimmt häufig Ihre Vollkasko die Gutachterkosten. Alternativ können Sie das Gutachten direkt beauftragen — die Kosten betragen je nach Schadenshöhe typischerweise 150–600 €.

Kaskoversicherung prüfen

Ablauf

Wie läuft das Unfallgutachten ab?

  1. 1
    Kontakt aufnehmen
    Anruf oder Formular — wir melden uns innerhalb einer Stunde und vereinbaren einen Termin.
  2. 2
    Begutachtung vor Ort
    Wir kommen zu Ihnen, zur Werkstatt oder zum Unfallort. Die Besichtigung dauert 30–60 Minuten.
  3. 3
    Gutachten innerhalb 48 h
    Sie erhalten das fertige, gerichtsfeste Gutachten digital und als Ausdruck.
  4. 4
    Abrechnung mit der Versicherung
    Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche — wenn gewünscht direkt mit der Versicherung.

FAQ

Häufige Fragen zum Unfallgutachten

Wer zahlt das Unfallgutachten?+
Bei einem Unfall durch Fremdverschulden zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung das Unfallgutachten vollständig — inklusive Anfahrt und Nebenkosten. Sie müssen nichts vorstrecken. Bei Eigenverschulden übernimmt in der Regel die eigene Kaskoversicherung die Kosten.
Wann lohnt sich ein Unfallgutachten?+
Ab einem Schaden von ca. 750 € hat der Geschädigte Anspruch auf ein Unfallgutachten statt eines einfachen Kostenvoranschlags. Unterhalb dieser Grenze empfehlen viele Kanzleien einen Kostenvoranschlag. Wir beraten Sie kostenlos, welche Option für Ihren Fall sinnvoller ist.
Wie lange dauert ein Unfallgutachten?+
Die Besichtigung dauert 30–60 Minuten. Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden — so dass Sie schnell mit der Reparatur oder Abrechnung starten können.
Muss ich zur Werkstatt fahren?+
Nein. Wir kommen zu Ihnen — ob nach Hause, an den Unfallort oder zu Ihrer Werkstatt. Die Begutachtung findet dort statt, wo das Fahrzeug steht.
Ist das Unfallgutachten auch vor Gericht gültig?+
Ja. Unsere Gutachten sind gerichtsfest erstellt und können als Beweismittel in einem Rechtsstreit mit der Versicherung eingesetzt werden. Als VfK-zertifizierter Sachverständiger sind wir auch als gerichtlich bestellter Sachverständiger tätig.
Was ist der Unterschied zwischen Unfallgutachten und Kostenvoranschlag?+
Ein Kostenvoranschlag von der Werkstatt beziffert nur die Reparaturkosten. Ein Unfallgutachten dokumentiert zusätzlich Wiederbeschaffungswert, Restwert, merkantilen Minderwert und Nutzungsausfall — und sichert damit Ihren vollen Schadensersatzanspruch.

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