MBM KFZ-Sachverständigenbüro
Fahrradunfall Gutachten — für Fahrrad, E-Bike und Pedelec
Moderne Räder erreichen Fahrzeugpreise. Nach einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug haben Sie dieselben Ansprüche — vorausgesetzt, der Schaden ist belegt.
Prüfumfang
Was nach dem Sturz geprüft wird
Die kritischen Schäden am Fahrrad sind selten sichtbar. Carbonrahmen delaminieren unter intakter Lackschicht, Akkus nehmen Zellschäden ohne äußere Spuren, Lager laufen nach einer Schlagbelastung unrund.
Wer nur nach Kratzern sucht, unterschätzt den Schaden erheblich — und fährt im Zweifel auf einem unsicheren Rad weiter.
Geprüfte Komponenten:
- Rahmenprüfung auf Verzug, Risse und Delamination bei Carbon
- Gabel, Steuersatz und Lager nach Sturzbelastung
- Akku und Motor beim E-Bike — auch ohne äußere Beschädigung
- Laufräder, Speichenspannung und Bremsscheiben
- Elektronik, Display und Verkabelung
- Helm, Kleidung und mitgeführte Gegenstände
- Wiederbeschaffungswert und Restwert des Rads
Ansprüche
Was Sie ersetzt bekommen
Ist die Instandsetzung unwirtschaftlich, wird der Wiederbeschaffungswert ersetzt — bei hochwertigen Rädern schnell ein vierstelliger Betrag.
Helm, Radbekleidung, Schuhe und Brille gehören zum Schaden. Der Helm ist nach einem Sturz grundsätzlich zu ersetzen.
Wird das Rad als tägliches Verkehrsmittel genutzt, kommt Nutzungsausfall oder ein Mietrad in Betracht.
Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld werden getrennt geltend gemacht — das Sachgutachten stützt die Rekonstruktion.
FAQ
Häufige Fragen zum Fahrradunfall
Wer zahlt das Gutachten nach einem Fahrradunfall?+
Lohnt sich ein Gutachten für ein Fahrrad?+
Warum muss der Carbonrahmen geprüft werden?+
Was ist mit dem Akku beim E-Bike?+
Bekomme ich Nutzungsausfall fürs Fahrrad?+
Wie schnell muss die Begutachtung erfolgen?+
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Behalten Sie das beschädigte Rad — wir kommen zu Ihnen.