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MBM KFZ-Sachverständigenbüro

Fahrradunfall Gutachten — für Fahrrad, E-Bike und Pedelec

Moderne Räder erreichen Fahrzeugpreise. Nach einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug haben Sie dieselben Ansprüche — vorausgesetzt, der Schaden ist belegt.

Prüfumfang

Was nach dem Sturz geprüft wird

Die kritischen Schäden am Fahrrad sind selten sichtbar. Carbonrahmen delaminieren unter intakter Lackschicht, Akkus nehmen Zellschäden ohne äußere Spuren, Lager laufen nach einer Schlagbelastung unrund.

Wer nur nach Kratzern sucht, unterschätzt den Schaden erheblich — und fährt im Zweifel auf einem unsicheren Rad weiter.

Geprüfte Komponenten:

  • Rahmenprüfung auf Verzug, Risse und Delamination bei Carbon
  • Gabel, Steuersatz und Lager nach Sturzbelastung
  • Akku und Motor beim E-Bike — auch ohne äußere Beschädigung
  • Laufräder, Speichenspannung und Bremsscheiben
  • Elektronik, Display und Verkabelung
  • Helm, Kleidung und mitgeführte Gegenstände
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert des Rads

Ansprüche

Was Sie ersetzt bekommen

Reparatur oder Ersatz

Ist die Instandsetzung unwirtschaftlich, wird der Wiederbeschaffungswert ersetzt — bei hochwertigen Rädern schnell ein vierstelliger Betrag.

Schutzausrüstung

Helm, Radbekleidung, Schuhe und Brille gehören zum Schaden. Der Helm ist nach einem Sturz grundsätzlich zu ersetzen.

Nutzungsausfall

Wird das Rad als tägliches Verkehrsmittel genutzt, kommt Nutzungsausfall oder ein Mietrad in Betracht.

Personenschaden

Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld werden getrennt geltend gemacht — das Sachgutachten stützt die Rekonstruktion.

FAQ

Häufige Fragen zum Fahrradunfall

Wer zahlt das Gutachten nach einem Fahrradunfall?+
Wurde der Unfall von einem Kraftfahrzeug verursacht, trägt dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Gutachtens — genau wie beim Autoschaden. Bei einem Sturz ohne Fremdverschulden zahlen Sie selbst, sofern keine eigene Versicherung eintritt.
Lohnt sich ein Gutachten für ein Fahrrad?+
Bei hochwertigen Rädern, E-Bikes und Pedelecs eindeutig. Bereits ein Mittelklasse-E-Bike liegt bei 3.000 bis 5.000 Euro. Bei einem einfachen Rad unterhalb der Bagatellgrenze reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag des Fachhändlers.
Warum muss der Carbonrahmen geprüft werden?+
Carbon versagt anders als Aluminium: Schäden zeigen sich häufig nicht als Delle, sondern als innere Delamination unter unversehrter Lackschicht. Ein optisch intakter Rahmen kann strukturell zerstört sein — das ist ein Sicherheitsrisiko und ein erstattungsfähiger Schaden.
Was ist mit dem Akku beim E-Bike?+
Ein Sturz kann Zellen mechanisch schädigen, ohne dass das Gehäuse Spuren zeigt. Beschädigte Akkus sind ein Brandrisiko und dürfen nicht weiterverwendet werden. Der Akku ist eine der teuersten Einzelpositionen und gehört deshalb in jedes Gutachten.
Bekomme ich Nutzungsausfall fürs Fahrrad?+
Wenn das Rad nachweislich als Hauptverkehrsmittel dient, etwa für den Arbeitsweg, kommt eine Entschädigung in Betracht. Die Rechtslage ist nicht so eindeutig wie beim Auto — die Dokumentation der Nutzung im Gutachten hilft bei der Durchsetzung.
Wie schnell muss die Begutachtung erfolgen?+
So bald wie möglich und in jedem Fall vor Reparatur oder Entsorgung. Behalten Sie das beschädigte Rad, auch wenn es Totalschaden ist — ohne das Objekt lässt sich der Schaden nicht mehr belastbar feststellen.

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