Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall
Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt wurden und der andere schuld ist, haben Sie neben dem Sachschaden auch Anspruch auf Schmerzensgeld (§ 253 BGB). Schmerzensgeld soll die erlittenen körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen ausgleichen — und ist unabhängig von Ihrem finanziellen Schaden.
Was ist Schmerzensgeld?
Schmerzensgeld (auch: Schmerzensgeldanspruch, Schmerzensgeldentschädigung) ist ein Geldbetrag, den der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung an Sie zahlen muss. Es ist kein Schadensersatz — Sie müssen keine Rechnung vorlegen. Es ist eine Ausgleichszahlung für physisches und psychisches Leid.
Wer zahlt das Schmerzensgeld?
Bei Fremdverschulden zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers das Schmerzensgeld. Dafür ist keine Klage notwendig — Sie fordern es schriftlich bei der Versicherung ein.
Wie hoch ist das Schmerzensgeld?
Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Betrag. Gerichte orientieren sich an Schmerzensgeldtabellen (z. B. Hacks/Ring/Böhm), die Urteile nach Verletzungstyp und Schwere dokumentieren. Typische Richtwerte:
- HWS-Distorsion (Schleudertrauma) leicht (3–6 Wochen): 500–1.500 €
- HWS-Distorsion mittelschwer (Monate): 2.000–5.000 €
- Rippenbrüche: 1.500–5.000 € je nach Anzahl und Komplikationen
- Knochenbrüche (einfach, gute Heilung): 3.000–8.000 €
- Knochenbrüche mit Komplikationen oder OP: 8.000–25.000 €
- Dauerhafte Schäden / Behinderungen: 30.000–100.000 € und mehr
- Schwerste Verletzungen (Querschnittslähmung etc.): ab 200.000 €
Diese Werte sind Richtwerte — jedes Gericht entscheidet im Einzelfall.
Welche Verletzungen sind anspruchsberechtigt?
Grundsätzlich alle körperlichen und psychischen Verletzungen, die unfallbedingt entstanden sind:
- Prellungen, Schnitt- und Risswunden
- Knochenbrüche und Verrenkungen
- HWS-Distorsion (Schleudertrauma)
- Gehirnerschütterung
- Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)
- Narbenbildung mit kosmetischen Beeinträchtigungen
- Dauerschmerzen oder bleibende Behinderungen
Wie fordern Sie Schmerzensgeld ein?
- Verletzungen ärztlich dokumentieren lassen — sofort, also direkt nach dem Unfall
- Alle Arztberichte, Diagnosen und Krankenhausaufenthalte sammeln
- Schmerzensgeld schriftlich bei der gegnerischen Versicherung fordern — mit Fristsetzung
- Wenn Versicherung ablehnt oder zu wenig anbietet: Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten
Was ist der Unterschied zwischen Schmerzensgeld und Schadensersatz?
Schadensersatz deckt Ihren finanziellen Schaden ab: Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Verdienstausfall. Schmerzensgeld entschädigt den persönlichen Leidensweg — die körperliche und seelische Beeinträchtigung, die sich nicht in Euro messen lässt.
Gutachten und Schmerzensgeld
Für das Schmerzensgeld brauchen Sie kein Kfz-Gutachten — wohl aber für den Sachschaden. Lassen Sie beides parallel laufen: das Kfz-Gutachten für Ihr Fahrzeug, die ärztliche Dokumentation für das Schmerzensgeld.
Hatten Sie einen Unfall mit Verletzung? MBM KFZ-Sachverständigenbüro übernimmt das Kfz-Gutachten schnell und zuverlässig, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können. Tel. +49 163 7805827, E-Mail: info@mbm-gutachter.de.
