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MBM KFZ-Sachverständigenbüro

Werkstattpfusch — mangelhafte Reparatur nachweisen

Schlecht repariert, falsch abgerechnet oder Teile gar nicht verbaut? Ohne technischen Nachweis steht Aussage gegen Aussage. Mit Gutachten nicht.

Mängelarten

Was wir feststellen können

Nicht erbrachte Leistungen

Abgerechnete Arbeiten oder Ersatzteile, die nachweislich nicht ausgeführt beziehungsweise nicht verbaut wurden.

Fehlerhafte Ausführung

Falsche Drehmomente, fehlende Dichtmittel, nicht fachgerechte Schweißarbeiten oder unsachgemäß gerichtete Karosserieteile.

Gebrauchtteile statt Neuteile

Verbaute Gebraucht- oder Nachbauteile bei abgerechneten Originalersatzteilen — häufig nur über die Teilenummern nachweisbar.

Lackmängel

Farbversatz, Einschlüsse, Läufer, fehlende Beilackierung oder unzureichende Schichtdicke.

Unvollständige Reparatur

Der ursprüngliche Schaden ist nur teilweise beseitigt, Folgeschäden bleiben unbearbeitet.

Neue Schäden

Während des Werkstattaufenthalts entstandene Kratzer, Dellen oder Montagespuren, die vorher nicht vorhanden waren.

Vorgehen

In vier Schritten zum Anspruch

1
Nicht bezahlen ohne Vorbehalt

Zahlen Sie strittige Rechnungen nur unter Vorbehalt und lassen Sie sich die Beanstandung schriftlich bestätigen.

2
Zustand dokumentieren

Fotografieren Sie den Mangel und lassen Sie nicht nachbessern, bevor der Zustand gesichert ist.

3
Gutachten erstellen

Wir prüfen die Ausführung gegen Rechnung und Auftrag und beziffern die Nachbesserungskosten.

4
Frist setzen

Mit dem Gutachten fordern Sie Nachbesserung unter Fristsetzung — meist über einen Rechtsanwalt.

Was Sie bereithalten sollten

  • Reparaturauftrag und Kostenvoranschlag
  • Rechnung mit Einzelpositionen und Teilenummern
  • Vorheriges Schadengutachten, falls vorhanden
  • Fotos vor und nach der Reparatur
  • Schriftverkehr mit der Werkstatt

FAQ

Häufige Fragen zur mangelhaften Reparatur

Welche Rechte habe ich bei mangelhafter Reparatur?+
Der Reparaturauftrag ist ein Werkvertrag. Sie haben zunächst Anspruch auf Nacherfüllung, also Beseitigung des Mangels. Bleibt diese aus oder scheitert sie, können Sie die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten, Schadenersatz verlangen oder den Mangel auf Kosten der Werkstatt anderweitig beseitigen lassen.
Muss ich der Werkstatt eine zweite Chance geben?+
In der Regel ja. Vor Rücktritt oder Ersatzvornahme ist der Werkstatt üblicherweise Gelegenheit zur Nachbesserung mit angemessener Frist zu geben. Ausnahmen gelten bei ernsthafter Verweigerung oder wenn das Vertrauensverhältnis nachvollziehbar zerstört ist.
Was kostet ein Gutachten über Werkstattmängel?+
Die Prüfung beginnt bei etwa 250 Euro und richtet sich nach Umfang und erforderlicher Demontage. Bei berechtigter Beanstandung sind die Kosten Teil Ihres Schadenersatzanspruchs gegen die Werkstatt.
Kann ich nachweisen, dass Teile nicht verbaut wurden?+
Häufig ja. Über Teilenummern, Herstellungsdaten auf Bauteilen, Einbauspuren und den Zustand der Verschraubungen lässt sich meist zuverlässig feststellen, ob und was tatsächlich getauscht wurde.
Die Werkstatt gibt mein Auto nicht heraus — was tun?+
Werkstätten können ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, solange die Rechnung offen ist. Bei berechtigter Mängelrüge ist das eingeschränkt. Der übliche Weg ist Zahlung unter Vorbehalt gegen Herausgabe und anschließende Rückforderung des überzahlten Betrags — das sollten Sie mit einem Anwalt abstimmen.
Gilt das auch nach einer Unfallreparatur?+
Ja, und dort besonders häufig. Wurde nicht nach den Vorgaben des Schadengutachtens repariert, entsteht ein zusätzlicher Minderwert. Wir vergleichen die tatsächliche Ausführung mit der Kalkulation und dokumentieren die Abweichungen.

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Reparatur überprüfen lassen

Bevor Sie nachbessern lassen — der Zustand muss zuerst gesichert werden.