MBM KFZ-Sachverständigenbüro
Werkstattpfusch — mangelhafte Reparatur nachweisen
Schlecht repariert, falsch abgerechnet oder Teile gar nicht verbaut? Ohne technischen Nachweis steht Aussage gegen Aussage. Mit Gutachten nicht.
Mängelarten
Was wir feststellen können
Abgerechnete Arbeiten oder Ersatzteile, die nachweislich nicht ausgeführt beziehungsweise nicht verbaut wurden.
Falsche Drehmomente, fehlende Dichtmittel, nicht fachgerechte Schweißarbeiten oder unsachgemäß gerichtete Karosserieteile.
Verbaute Gebraucht- oder Nachbauteile bei abgerechneten Originalersatzteilen — häufig nur über die Teilenummern nachweisbar.
Farbversatz, Einschlüsse, Läufer, fehlende Beilackierung oder unzureichende Schichtdicke.
Der ursprüngliche Schaden ist nur teilweise beseitigt, Folgeschäden bleiben unbearbeitet.
Während des Werkstattaufenthalts entstandene Kratzer, Dellen oder Montagespuren, die vorher nicht vorhanden waren.
Vorgehen
In vier Schritten zum Anspruch
Zahlen Sie strittige Rechnungen nur unter Vorbehalt und lassen Sie sich die Beanstandung schriftlich bestätigen.
Fotografieren Sie den Mangel und lassen Sie nicht nachbessern, bevor der Zustand gesichert ist.
Wir prüfen die Ausführung gegen Rechnung und Auftrag und beziffern die Nachbesserungskosten.
Mit dem Gutachten fordern Sie Nachbesserung unter Fristsetzung — meist über einen Rechtsanwalt.
Was Sie bereithalten sollten
- Reparaturauftrag und Kostenvoranschlag
- Rechnung mit Einzelpositionen und Teilenummern
- Vorheriges Schadengutachten, falls vorhanden
- Fotos vor und nach der Reparatur
- Schriftverkehr mit der Werkstatt
FAQ
Häufige Fragen zur mangelhaften Reparatur
Welche Rechte habe ich bei mangelhafter Reparatur?+
Muss ich der Werkstatt eine zweite Chance geben?+
Was kostet ein Gutachten über Werkstattmängel?+
Kann ich nachweisen, dass Teile nicht verbaut wurden?+
Die Werkstatt gibt mein Auto nicht heraus — was tun?+
Gilt das auch nach einer Unfallreparatur?+
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Bevor Sie nachbessern lassen — der Zustand muss zuerst gesichert werden.