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MBM KFZ-Sachverständigenbüro

Vandalismusschaden — vollständig erfassen, sauber regulieren

Mutwillige Beschädigung trifft selten nur ein Bauteil. Wer nur den auffälligsten Kratzer meldet, verschenkt den Rest.

Schadenbilder

Was typischerweise beschädigt wird

Zerkratzter Lack

Durchgezogene Kratzer über mehrere Bauteile. Fast immer ist Neulackierung mit Beilackierung erforderlich, nicht nur Politur.

Eingeschlagene Scheiben

Neben dem Glas entstehen Folgeschäden durch Splitter in Türtechnik, Sitzen und Elektronik.

Abgetretene Spiegel und Antennen

Klassischer Straßenzug-Vandalismus. Moderne Außenspiegel mit Kamera und Blindspot-Sensorik sind teuer.

Zerstochene Reifen

Häufig müssen mehrere Reifen achsweise ersetzt werden, nicht nur der beschädigte.

Eingedrückte Karosserie

Fußtritte und Sprünge auf Motorhaube oder Dach — Instandsetzung meist nur durch Ausbeulen und Lackieren möglich.

Farbe, Kleber und Ätzmittel

Aufgetragene Substanzen greifen den Klarlack an. Der Schaden zeigt sich teils erst Tage später vollständig.

Vorgehen

Die richtigen vier Schritte

1
Anzeige erstatten

Vandalismus ist eine Straftat. Die polizeiliche Anzeige ist für die meisten Vollkaskoversicherer Voraussetzung der Regulierung.

2
Dokumentieren

Fotografieren Sie den Schaden am Fundort, bevor Sie das Fahrzeug bewegen oder reinigen.

3
Schaden melden

Melden Sie den Vorfall unverzüglich Ihrer Vollkaskoversicherung und nennen Sie das Aktenzeichen.

4
Bewerten lassen

Wir erfassen alle Beschädigungen vollständig — auch die, die bei flüchtiger Betrachtung untergehen.

Melden oder selbst zahlen?

Vor der Meldung an die Vollkasko sollten Sie rechnen: Schadenhöhe minus Selbstbeteiligung, gegengerechnet mit dem Rückstufungsschaden über die nächsten Jahre. Bei kleineren Vandalismusschäden geht diese Rechnung häufig gegen die Meldung aus.

Dafür brauchen Sie aber zuerst eine belastbare Schadenhöhe. Wir liefern sie, bevor Sie die Entscheidung treffen.

FAQ

Häufige Fragen zu Vandalismus

Welche Versicherung zahlt bei Vandalismus?+
Mutwillige Beschädigung durch Dritte ist ein Fall für die Vollkasko. Die Teilkasko greift nur bei einzelnen Ereignissen wie Glasbruch. Ist der Täter bekannt und zahlungsfähig, haftet er persönlich — in der Praxis bleibt es aber meist bei der Vollkasko.
Muss ich Anzeige erstatten?+
Praktisch ja. Die meisten Versicherungsbedingungen verlangen bei Vandalismus eine polizeiliche Anzeige. Ohne sie fehlt der Nachweis, dass es sich um eine mutwillige Fremdbeschädigung handelte und nicht um einen selbst verursachten Schaden.
Lohnt sich die Meldung trotz Selbstbeteiligung und Rückstufung?+
Das ist eine reine Rechenfrage. Bei einem Kratzer über eine Tür liegt der Schaden oft knapp über der Selbstbeteiligung — dann kostet die Rückstufung mehr, als die Regulierung bringt. Bei durchgezogenen Kratzern über mehrere Bauteile sieht das anders aus. Wir beziffern den Schaden, damit Sie rechnen können.
Was kostet ein Gutachten bei Vandalismus?+
Ab etwa 250 Euro, je nach Umfang der Beschädigungen. Bei größeren Schäden beauftragt oft die Kaskoversicherung selbst einen Gutachter. Ein eigenes Gutachten lohnt sich, wenn dessen Kalkulation zu niedrig ausfällt oder Positionen fehlen.
Bekomme ich eine Wertminderung ersetzt?+
Bei erheblichen Lackschäden mit Neulackierung mehrerer Bauteile kann eine merkantile Wertminderung entstehen. Ob die Kasko sie ersetzt, richtet sich nach den Vertragsbedingungen — ausweisen muss man sie in jedem Fall, sonst wird sie nie erstattet.
Was, wenn der Täter ermittelt wird?+
Dann können Sie Ihre Ansprüche direkt gegen ihn richten, einschließlich Selbstbeteiligung und Rückstufungsschaden. Hat bereits die Kasko reguliert, geht der Anspruch insoweit auf die Versicherung über. Das Gutachten bleibt die Grundlage der Bezifferung.

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Zahlen vor der Entscheidung — wir beziffern den Schaden vollständig.