Glasschaden am Auto: Was tun?
Ein Steinschlag auf der Autobahn, eine durch Vandalismus zerstörte Seitenscheibe oder ein Riss in der Windschutzscheibe durch Temperaturschwankungen — Glasschäden am Fahrzeug sind häufig und ärgerlich. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen ist die Versicherung zuständig, ohne dass Sie Ihren Schadensfreiheitsrabatt riskieren.
Welche Versicherung zahlt Glasschäden?
- Teilkaskoversicherung: Zahlt Glasbruchschäden in der Regel ohne SF-Klassen-Rückstufung. Dazu gehören: Steinschlag auf die Windschutzscheibe, Seitenscheiben und Heckscheibe, Steinschlag auf Panoramadach und Glasdach.
- Vollkaskoversicherung: Zahlt ebenfalls — in der Regel mit geringerem Risiko einer Rückstufung als bei anderen Vollkaskoschäden. Aber: Prüfen Sie Ihren Vertrag.
- Haftpflichtversicherung des Verursachers: Wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer den Glasschaden verursacht hat (z. B. durch einen Auffahrunfall), zahlt dessen Haftpflicht — inklusive Reparaturkosten und Nutzungsausfall.
Steinschlag: Reparatur oder Scheibentausch?
Kleine Steinschlagschäden (unter ca. 3–4 cm Durchmesser, außerhalb des direkten Sichtfelds des Fahrers) können oft repariert werden — ohne Scheibentausch. Das ist günstiger und von der Versicherung bevorzugt. Größere Schäden, Schäden im Sichtfeld oder Risse erfordern einen Scheibentausch.
Ist Kamerakalibrierung nach Scheibentausch versichert?
Neuere Fahrzeuge haben Kameras, Regensensoren und Fahrerassistenzsysteme in der Windschutzscheibe verbaut. Nach einem Scheibentausch muss oft eine Kalibrierung der Fahrerassistenzsysteme durchgeführt werden. Diese Kosten sind in der Regel von der Versicherung zu tragen — lassen Sie es explizit in der Reparaturanfrage vermerken.
Wann lohnt ein Gutachten beim Glasschaden?
Einfache Steinschlagschäden brauchen kein aufwendiges Gutachten — hier reicht die direkte Abwicklung über die Werkstatt und Versicherung. Ein Gutachten ist sinnvoll, wenn:
- Neben dem Glasschaden weitere Schäden vorhanden sind (z. B. nach Vandalismusschaden: auch Karosserieschäden)
- Die Versicherung den Schaden bestreitet oder die Ursache unklar ist
- Der Schaden durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wurde und Schadensersatz geltend gemacht wird
Glasschaden durch Vandalismus
Wenn jemand absichtlich Ihre Scheibe einschlägt, greift die Teilkaskoversicherung — sofern Sie eine haben. Erstatten Sie sofort Anzeige bei der Polizei (für die Versicherung wichtig), fotografieren Sie den Schaden und melden Sie ihn der Versicherung.
Fragen zu Glasschäden oder zum richtigen Versicherungsanspruch? MBM KFZ-Sachverständigenbüro berät Sie gerne. Tel. +49 163 7805827, E-Mail: info@mbm-gutachter.de. Tätig im gesamten Ruhrgebiet.
