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MBM KFZ-Sachverständigenbüro

KFZ Schadengutachten — Was Sie wissen müssen

Vom Unfallschaden bis zum Hagelschaden — das Schadengutachten sichert Ihre vollständigen Schadensersatzansprüche gegenüber Versicherungen.

Definition

Was ist ein Schadengutachten?

Ein KFZ-Schadengutachten ist die neutrale, schriftliche Bewertung eines Fahrzeugschadens durch einen unabhängigen Sachverständigen. Es dokumentiert den Schaden vollständig und bildet die Grundlage für die Schadensabrechnung mit der Versicherung.

Im Unterschied zu einem Kostenvoranschlag der Werkstatt erfasst das Schadengutachten alle rechtlich relevanten Schadenspositionen — und ist gerichtsfest, falls die Versicherung nicht vollständig zahlt.

Das Schadengutachten enthält:

  • Vollständige Fotodokumentation
  • Reparaturkostenkalkulation
  • Wiederbeschaffungswert & Restwert
  • Merkantiler Minderwert (Wertminderung)
  • Nutzungsausfallberechnung
  • Technische Stellungnahme

Schadensarten

Für welche Schäden erstellen wir ein Gutachten?

Unfallschaden

Kollisionsschäden nach Unfall — die häufigste Art des Schadengutachtens, vollständig von der Haftpflicht des Verursachers getragen.

Hagelschaden

Dellen, Lackschäden und Glasschäden nach Hagelfall — Kaskoversicherung übernimmt in der Regel.

Vandalismusschaden

Kratzer, eingeschlagene Scheiben, absichtliche Beschädigungen — für die Polizeimeldung und Versicherungsabrechnung.

Lackschaden

Parkrempler, Streifschäden und Kratzer — auch Kleinstschäden können dokumentiert werden.

Motorschaden nach Unfall

Verdeckte Schäden an Motor und Getriebe, die erst nach dem Unfall sichtbar werden.

Leasingschäden

Dokumentation aller Schäden vor Leasingrückgabe — schützt vor überhöhten Forderungen.

FAQ

Häufige Fragen zum Schadengutachten

Was enthält ein KFZ Schadengutachten?+
Ein KFZ Schadengutachten enthält: vollständige Fotodokumentation aller Schäden, Reparaturkostenkalkulation, Wiederbeschaffungswert und Restwert bei Totalschaden, merkantiler Minderwert (Wertminderung), Nutzungsausfallberechnung und Unfallursachenanalyse wenn nötig.
Wer zahlt das Schadengutachten?+
Bei einem Unfall durch Fremdverschulden zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Bei Kaskoschäden (Hagel, Vandalismus, etc.) übernimmt die eigene Kaskoversicherung. Die Kosten des Gutachtens sind Teil des Schadensersatzanspruchs.
Ab wann ist ein Schadengutachten sinnvoll?+
Ab einem Schaden von ca. 750 € empfiehlt sich ein Schadengutachten statt eines einfachen Kostenvoranschlags, da es mehr Schadenspositionen erfasst. Unterhalb dieser Grenze reicht oft ein Kostenvoranschlag — wir beraten Sie kostenlos.
Wie lange dauert ein Schadengutachten?+
Die Begutachtung dauert 30–60 Minuten. Das fertige Schadengutachten erhalten Sie in 24–48 Stunden.
Kann ich ein Schadengutachten auch für ältere Schäden in Auftrag geben?+
Ja. Auch ältere Schäden können begutachtet werden — zum Beispiel wenn eine Versicherung nachträglich zweifelt oder für einen bevorstehenden Fahrzeugverkauf. Sagen Sie uns beim Erstgespräch, um welche Art von Schaden es geht.

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